Wenn Kinder Schaden anrichten

Seit einigen Wochen gehen viele ABC-Schützen zum ersten Mal allein zur Schule. Wenn ein Kind ein parkendes Auto eines Nachbarn, Bekannten oder Verwandten mit dem Skateboard oder dem Fahrrad streift, gilt: Im Alter zwischen sieben und achtzehn Jahren haften Kinder nur, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen. Kinder unter sieben Jahren stehen außen vor. Eine passende Haftpflichtversicherung kann verhindern, dass Eltern auf den Kosten für den Schaden ihrer Kinder sitzen bleiben.

„Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren deliktunfähig,“ erläutert Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. „Bei Kindern, die am Straßenverkehr teilnehmen, liegt die Grenze bei 10 Jahren. Denn bis zu diesem Alter können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs noch nicht einschätzen.“ Eltern haften für ihre deliktunfähigen Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Böttcher empfiehlt daher: „Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz sind Eltern gut beraten, einen Versicherer zu wählen, der auch dann zahlt, wenn die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.“

Hat ein Kind im Alter von bis zu sechs Jahren (bzw. 10 Jahren im Straßenverkehr) den Schaden verschuldet, tritt die Privathaftpflicht-Versicherung dafür nicht ein, denn der Geschädigte hat nach dem Gesetz keinen Ersatzanspruch gegen den Verursacher. Zum Problem wird ein solcher Fall dann, wenn der Geschädigte beispielsweise ein Nachbar oder ein Verwandter ist. „Oft fühlen sich Eltern deliktunfähiger Kinder gegenüber dem Geschädigten verpflichtet, die Kosten für den entstandenen Schaden zu übernehmen. Einige Versicherungen bieten als Lösung an, bei Kindern im deliktunfähigen Alter einen Haftpflichtschutz unabhängig davon zu gewähren, ob eine Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht. Jedoch steht für Schäden durch deliktunfähige Kinder nur ein Bruchteil der regulären Deckungssumme des Vertrages zur Verfügung,“ erläutert Böttcher.

Im Unterschied zur Kfz-Versicherung ist die Haftpflicht zwar keine Pflichtversicherung. „Doch wer keinen Haftpflichtschutz hat, lebt riskant“, warnt Böttcher. „Die private Haftpflicht wird von den meisten Experten als die wichtigste Versicherung überhaupt betrachtet, weil durch kleine Missgeschicke Millionenschäden entstehen können“, ergänzt Böttcher.

Auf dem Finanzportal www.banktip.de finden Nutzer jetzt im Versicherungsvergleich viele günstige Haftpflichtversicherungen. Nach Eingabe der Daten erhält man eine Übersicht der Angebote, die zu den Daten des Nutzers passen. Im Anschluss an den Vergleich können Interessierte die gewünschte Privathaftpflicht-Versicherung direkt online beantragen.

Interessierte finden auf banktip.de ab sofort einen Tarifrechner für den Vergleich der Konditionen verschiedener Haftpflichtversicherungen unter: www.banktip.de/Versicherungen.html

Quelle: openPR

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geschrieben von: ralphp am: 5.10.2008
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Kategorien: Lifestyle, Recht, Urteile

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