Waffenrecht erneut verschärft

Der Bundestag hat heute eine Novellierung des Waffenrechts verabschiedet. Demnach dürfen Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge ab 12 cm Länge nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

Nachdem die Bundesregierung zunächst diese Novelle, die auf eine Initiative des Landes Berlin zurückgeht, abgelehnt hat, ist sie nun aufgrund einer Empfehlung des Innenausschusses eingeknickt. Heute feierte die Regierungskoalition die neuen Regelungen als eine Erhöhung der Sicherheit in der Öffentlichkeit.

Wir sind der Meinung, dass dies wohl kaum zutreffen dürfte. Auch in der Vergangenheit sind Verbrechen nur sehr selten mit genehmigten Waffen sondern fast ausschließlich mit verbotenen bzw. nicht genehmigten Waffen begangen worden.

Aus diesem Grund haben wir eine Petition vorbereitet. Beteiligen auch Sie sich! - Drucken Sie die vorbereitete Petition aus und schicken Sie diese an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages. Je mehr sich beteiligen, um so größer ist die Chance diese Gesetzesänderung zu stoppen oder rückgängig zu machen.

Interessant die Seiten 95 und 96 - die Stellungnahme der Bundesregierung vor der Sitzung des Innenausschusses
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

Auch im Messerforum bereits heiß diskutiert:
http://www.messerforum.net/showthread.php?p=448133

vorbereitete Petition hier herunterladen

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geschrieben von: ralphp am: 22.02.2008
bisher keine Kommentare

Kommentare

Nachdem wir alle von dem mißglückten Waffen und Messerverbot in England wissen, ist es ein Schildbürgerstreich, das in Deutschland nachzuahmen.
Alle Waffengegner sind in einer Demokratie fehl am Platz.
Alle politischen Waffengegner untergraben die Demokratie und stehen am Ende als Versager und Idioten da!

Und was soll das dann bringen - das neue Waffengesetz?
In der Schweiz hatt z.B. jeder Bürger eine Waffe (Schusswaffe wie Gewehr oder so) Und die Mordrate ist in Prozenten niedriger als die in Deutschland.
Und außerdem wenn jemand eine Waffe will, dann bekomt der die schließlich trotzdem ob Terorist oder Normal-Bürger.

Den Verantwortlichen dieser Gesetzesverschärfung dürfte entgangen sein, dass es nicht zwangsläufig die Klingenlänge ist, die über die potenziell tödliche Gefahr einer Messerattacke entscheidet. Je nachdem, wo der Treffer sitzt, kann auch ein simples Taschenmesser zur tödlichen Waffe werden.

Da nun einmal die meisten Messerattacken von alkoholisierten Jugendlichen verübt werden, wäre es sinnvoll, sich mal konsequent mit dem Thema ‘Jugendliche + Alkohol’ auseinanderzusetzen statt sinnlos am Waffengesetz herumzuschrauben: Schärfere Kontrollen von und Sanktionen gegen Händler, die Jugendlichen Alkohol verkaufen, wären z.B. ein Schritt in die richtige Richtung.

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