Urlaub gebucht – Reise-Krankenversicherung im Gepäck?

Benötigt man auf Reisen wirklich die Auslandskrankenversicherung und braucht man heutzutage noch einen Auslandskrankenschein? Diese Frage stellen sich viele angehende Urlauber.

Zur optimalen Reisevorbereitung zählen nicht nur Informationen über benötigte Impfungen, die Zusammenstellung der Reiseapotheke und die Qual der Wahl des Lichtschutzfaktors. Auch um die Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung sollte man sich kümmern.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, der benötigt – so empfehlen es auch die Krankenkassen – eine Auslandskrankenversicherung. Viele Reisende überschätzen den Versicherungsschutz ihrer Krankenkasse und gehen davon aus, dass die Kostenerstattung genauso erfolge, wie es daheim der Fall ist. Das ist ein Irrtum. Die Krankenkasse erstattet zwar das, was sie hierzulande auch übernehmen würde. Zumeist decken sich aber die Behandlungsmethoden ausländischer Ärzte nicht mit dem, was deutsche Ärzte ihren Kassenpatienten angedeihen dürfen. So entstehen Differenzen in Höhe mehrerer hundert oder tausend Euro, die der Reisende nicht erstattet bekommen wird. Den Krankenrücktransport erstattet übrigens keine Krankenkasse. Aus diesen Gründen wird dazu geraten, immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – egal, wohin die Reise geht.

Mancherorts benötigt man einen Auslandskrankenschein, um Leistungen der Krankenkasse abrufen zu können. Ihn braucht man heute noch für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Marokko, Mazedonien, Serbien und Montenegro sowie in der Türkei und in Tunesien. In den Ländern der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) genügt die EHIC (European Health Insurance Card). Das ist die Chipkarte bzw. Versichertenkarte der gesetzlich Krankenversicherten. Welche Länder das genau sind und was man darüber hinaus beachten muss, zeigt dieser Ratgeber zur Auslandskrankenversicherung: www.finance-store.de/auslandskrankenversicherung.

In anderen Ländern als den zuvor erwähnten und bei Fernreisen gibt es keinerlei Krankenversicherungsschutz. Dort ist die Auslandskrankenversicherung unabkömmlich. Sie zahlt den Krankenrücktransport und gleicht die Differenzen zwischen Arzt-Rechnung und Kassenerstattung aus.

Wer länger verreist, muss zudem prüfen, ob der Auslandsaufenthalt für andere abgeschlossene Versicherungen, wie Haftpflicht- und Hausratversicherung, ein Problem darstellt. Dieser Kurz-Ratgeber zeigt die wichtigsten Reiseversicherungen auf und erklärt, welche Auswirkungen längere Auslandsaufenthalte auf andere Versicherungen haben können: www.finance-store.de/richtig-versichert-im-ausland

Man sagt: „Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen“. Es bleibt wohl zu hoffen, dass im eigenen Fall nur von erfreulichen Ereignissen die Rede sein wird, denn auch die unerfreulichen geschehen leider dann und wann. Trotz des Reisevorbereitungsstresses sollte dennoch immer die Zeit bleiben, die nötigen Absicherungen treffen zu können, sodass man unbeschwert in den Urlaub fahren und selbigen dann auch in vollen Zügen genießen kann.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 6.05.2010
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