Gewährleistungsansprüche

„Sicherlich habe ich doch bei den bei Ihnen bestellten Waren eine 2-jährige Gewährleistung. Leider habe ich hierzu bei Ihnen keine weiteren Informationen gefunden. Wie erfolgt die Abwicklung im Gewährleistungsfall?“

Natürlich haben Sie eine 2-jährige Gewährleistung. Da es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt, ist jegliche Werbung mit der 2-jährigen Gewährleistungsfrist verboten. Selbst ein deutlich gestalteter Hinweis kann bereits als „Werbung“ gewertet werden und ist unzulässig. Abmahner freuen sich, Verbraucher fragen nach und Händler haben zusätzliche Arbeit, weil sie wegen des Verbots der Werbung mit Selbstverständlichkeiten den Kunden nicht direkt informieren dürfen, um sich Anfragen zu ersparen.

Die Abwicklung erfolgt entsprechend den allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb gibt es hierzu auch keine weiteren Informationen ind unseren AGB.

Nach dem neuen Schuldrecht gibt es folgende Gewährleistungsansprüche:

Da der Käufer ein Anrecht auf eine mangelfreie Sache hat, kann er frei wählen ob er eine Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder eine Neulieferung verlangt.

Der Händler kann jedoch die Wahl des Kunden einschränken, wenn die eine Möglichkeit nur mit unverhältnismässig hohen Kosten zu realisieren oder nicht möglich ist (z.B. Unikate).

Diese Regelung lässt sicher einen großen Spielraum für Diskussionen zwischen Händlern und Kunden. Sie sollten in einem solchen Fall immer versuchen, mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hierbei sollte natürlich das Bedürfnis des Kunden nach der Nutzung des gekauften Produktes genauso berücksichtigt werden, wie die Kostensituation für den Händler.

Erst wenn die Nachbesserung oder der Umtausch der mangelhaften Ware nicht möglich ist, hat der Kunde die Möglichkeit zur Wandlung oder zur Minderung und im schlimmsten Fall sogar auf Schadenersatz.

Tritt ein Gewährleistungfall ein, werden wir im Einzelfall prüfen, wie wir die Angelegenheit im beiderseitigem Einvernehmen regeln können. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier keine konkreten Aussagen treffen kann. Jeder Fall ist einzigartig und weist seine Besonderheiten auf. Daher kann ich nur auf das Gesetz verweisen, dass hier sehr klar die Ansprüche und Rechte der Kunden regelt.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Hilfeseiten:
http://faq.budoten.com/garantie.htm

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 13.07.2010
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