Steuerhinterziehung - Vor Selbstanzeige unbedingt zum Anwalt
Seit der Steuer-Razzia bei Postchef Zumwinkel ist das Thema Steuerhinterziehung und Steuerfahndung ein Dauerbrenner in den Medien. Zuletzt hat sich der Skandal um Schwarzgeld-Konten in Liechtenstein ausgeweitet. Dem Landgericht Rostock wurden Daten zugespielt, nach denen es in Liechtenstein weitere 1.850 bislang unbekannte Konten deutscher Steuersünder in dem Nachbarland geben soll. Vor dem Hintergrund dieser Vorgänge zweifeln immer mehr Menschen in Deutschland, Privatpersonen ebenso wie Unternehmer, an der Sicherheit des Bankgeheimnisses in der Schweiz oder in Liechtenstein. Viele befürchten, dass ihre kleinen oder größeren Schwarzgeldsünden auffliegen könnten. Die Angst beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität, sondern führt bei vielen Betroffenen auch zu Schlafstörungen und Nervosität und hat nicht selten sogar gesundheitliche Folgen.
Was raten Fachleute den Betroffenen? Welches Verhalten ist zu empfehlen? Ist die Selbstanzeige der richtige Schritt, oder sollten Steuersünder dem Rat vieler Banken folgen, ihr Geld in die asiatische Steueroase Singapur zu verlagern? Der auf Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierte Münchner Steuerstrafanwalt Dr. Klaus Höchstetter (www.hoechstetter.de) unterstützt und berät Steuersünder bei der Selbstanzeige: „Ja, wir raten unseren Mandanten tatsächlich zur Selbstanzeige, wenn sie wieder ruhig schlafen wollen.“ Die Möglichkeit der Selbstanzeige ist einmalig im deutschen Strafrecht: Damit wird die „tätige Reue“ mit Straffreiheit honoriert, auch wenn das Delikt bereits begangen wurde (Strafaufhebung). Die Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene die hinterzogene Steuersumme sowie einen zusätzlichen Säumniszins fristgerecht nachzahlt und seine falschen oder unvollständigen Angaben korrigiert. „Der Faktor Zeit spielt eine entscheidende Rolle. Die Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn sie rechtzeitig erfolgt, das heißt bevor ein Betriebsprüfer oder Steuerfahnder bei dem Steuerpflichtigen anklopft“, so Höchstetter . Auch darf noch kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein oder eine Entdeckung des Delikts bereits bevorstehen.
In jedem Fall sollte jeder, der über eine Selbstanzeige beim Finanzamt nachdenkt, vorher fachlichen Rat bei einem spezialisierten Anwalt einholen – und zwar unabhängig davon, ob er wissentlich oder unwissentlich Steuern hinterzogen hat. „Ein Laie kann in der Regel nicht einschätzen, ob in seinem Fall die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige gegeben sind“, meint Rechtsanwalt Höchstetter. „Schon bei der Formulierung ist die Beratung durch einen Experten wichtig.“ Die Entscheidung für eine Selbstanzeige liegt aber weder beim Anwalt oder Steuerberater noch bei der Bank – die muss der Mandant ganz alleine treffen.
Kontakt und weitere Informationen:
Höchstetter & Kollegen
Kanzlei für Steuer-, Straf- und Wirtschaftsrecht
Bavariaring 38
D-80336 München
Telefon +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax +49 (0)89 74 63 09 99
Quelle: openPR
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