So viel kostet unbezahlte Ware wirklich

Wussten Sie, dass ein unbezahltes Produkt im Verkaufspreis von 190 Euro 15x zusätzlich verkauft werden muss, um die dadurch entstandenen Kosten zu decken? Weil Diebstahl,?von Waren über das Internet oder Warenkreditbetrug (Bestellungen ohne die Absicht zu haben die Waren auch zu bezahlen) nicht bundeseinheitlich gleich engagiert verfolgt wird, entsteht ein,?Schaden in enormer Höhe.

Angenommen, die Ware kostet im Einkauf = 100 Euro (netto)
Ware im Verkauf = 190 Euro (inklusive Mehrwertsteuer)
Gewinnspanne = 59,66 Euro (190 Euro – Umsatzsteuer – 100 Euro)

Von der Gewinn-Marge in Höhe von 59,66 Euro, die Budoten beim Verkauf von Waren verbleibt, müssen natürlich zunächst einmal die Kosten des laufenden Betriebs gedeckt und die Mitarbeiter bezahlt werden, die für ihre harte Arbeit zu Recht eine angemessene Entlohnung erwarten. Neben den Personalkosten, Strom, und Miete für Lager und Büro, Transport (die Versandkostenpauchale deckt die tatsächlichen Kosten nämlich nicht) verschlingen auch die,?Prozesskosten, Hard- und Software usw. ansehnliche Summe. Nach Abzug aller Kosten verbleibt dann noch ein Betrag von rund 10 Euro als „echter“,?Verdienst übrig.

Wird die Ware nicht bezahlt, so muss Budoten weitaus größere Anstrengungen unternehmen, um diesen Verlust auszugleichen. Bezogen auf die reine Marge von 59,66 Euro , also den Verkaufspreis ohne Berücksichtigung der Kosten, bedeutet dies, dass Budoten das gleiche Produkt 2x zusätzlich verkaufen muss, um ein neutrales Ergebnis zu erhalten, d.h. den Einkaufspreis der nicht bezahlten Waren zu decken.

Das Rechnen mit der reinen Marge (der Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis) ist aber eine Milchmädchen-Rechnung die nicht aufgeht, denn man muss natürlich die Kosten, die mit jeder Bestellung verbunden sind,,?mit berücksichtigen.

An „echtem“ Verdienst verbleiben im obigen Beispiel rund 10 Euro. Um nun den Einkaufspreis der nicht bezahlten Ware zu decken, werden 100 Euro benötigt.,?Budoten muss das gleiche Produkt also 10x zusätzlich verkaufen, um nur den reinen Einkaufspreis des nicht bezahlten Produkts zu decken. Hinzu kommen aber auch noch die mit der nicht bezahlten Ware im direkten Zusammenhang stehenden fixen Kosten von rund 50 Euro, was nochmals 5 zusätzlichen Verkäufen entspricht.

Es müssen 15 zusätzliche Produkte verkauft werden, um den entstandenen Schaden annähernd auszugleichen, doch diese Rechnung berücksichtigt noch nicht, dass durch die nicht bezahlte Rechnung weitere Kosten durch Schriftverkehr mit Polizei, Rechtsanwälten, Staatsanwaltschaft und Gerichten, entstehen. Jede angemahnte Rechnung,?verschlingt zusätzliches Geld.

Dieses Geld steht für Reinvestitionen nicht zur Verfügung. Allein das Bundesland Brandenburg registrierte im vergangenen Jahr 11.999 Fälle mit einem Gesamtschaden von 6.567.382 Euro. Nordrhein-Westfalen meldete für 2004 bereits rund 50 Millionen Euro Schaden durch Warenkreditbetrug. Berücksichtigt man, dass diese Zahlen,?“nur“ der reine Zahlungsausfall sind, wird schnell erkennbar, dass der tatsächliche Schaden weit höher liegt.

  • Diese enormen Schadenssummen stehen für neue Investitionen in Deutschland nicht zur Verfügung.
  • Bezogen auf die reinen Ausfallkosten der Forderung entgehen dem Staat Steuern in Millionenhöhe: Umsatzsteuer,?von 6.567.382 Euro = 1 Million (NRW = 6,89 Millionen), dazu kommen Ertragssteuern der Unternehmen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) – vorsichtig geschätzt mit 40% = Brandenburg 2007: rund 2,21 Millionen Euro, NRW 2004: rund 17,24 Millionen Euro.
  • Diese Zahlungsausfälle gefährden Arbeitsplätze und verursachen weitere zusätzliche Kosten für die Sozialsysteme.

Fazit: Warenkreditbetrug oder Diebstahl sind keine Kavaliersdelikte und,?müssen streng,?verfolgt werden.

Noch stellen viele Staatsanwaltschaften Verfahren wegen Warenkreditbetrug „mangels öffentlichem Interesse“ ein. Dies ist allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Brandenburg und Berlin geschieht dies besonders häufig, da es sich ja „nur“ um einen kleinen Betrag handele und die Staatsanwaltschaften nicht Hilfsorgane der privaten Wirtschaft seien. Der wahre Grund ist wohl, dass die chronische Personal-Unterbesetzung eine effektive Straf-Verfolgung nicht ermöglicht.

Noch immer wird der klassische Ladendieb, der ein paar Tüten Kaffee im Supermarkt hat mitgehen lassen, härter bestraft, als der moderne Dieb, der sich der Zeit angepasst hat und seine Diebesbeute über das Internet erwirbt und häufig auch wieder gewinnbringend absetzt.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 5.06.2008
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