Schäden durch deliktsunfähige Kinder können zu bösem Blut in der Nachbarschaft führen
Im Schadenfall nicht ausreichend versichert zu sein, birgt für Kunden wie Vermittler gehörig Konfliktpotential. Kunde und Vermittler machen sich oft gegenseitig für die Misere verantwortlich. Eine mögliche Deckungslücke lauert im Haftpflichtbereich im Zusammenhang mit deliktsunfähigen Kindern.
Kinder und ihre Aktionen sind oft spontan und daher nur schwer zu kontrollieren. Dabei kann nicht immer verhindert werden, dass unbeteiligte Menschen und Sachen in Mitleidenschaft gezogen werden. Hinzu kommt: Kinder unter sieben Jahren können nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt auch für deren Eltern, insofern sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Klassisches Beispiel ist der vierjährige Junge, der aus dem Affekt heraus mit einem Stein das Nachbarsauto zerkratzt. Er kann für seine Tat nicht belangt werden. Das gilt auch für seine Eltern, insofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Hatte die Mutter in unserem Beispiel den Sohn an der Hand, und hat er sich überraschend losgerissen, um dann direkt im Anschluss zur Tat zu schreiten, ist auch die Mutter aus dem Schneider.
Dennoch kann es Sinn machen, dass die Eltern dafür sorgen, in einem solchen Fall versichert zu sein, um dem Geschädigten so seinen Schaden ohne eigene finanzielle Blessuren ersetzen zu können. Denn häufig wohnen die Geschädigten in der unmittelbaren Nachbarschaft. Ein reiner Verweis auf die Deliktsunfähigkeit ohne Schadenkompensation könnte langfristig zu bösem Blut führen, dem sich die Eltern aufgrund der räumlichen Nähe nicht entziehen können.
Einschluss Deliktsunfähigkeit
Um in so einem Fall die Konfrontation zu vermeiden, beinhaltet die Haftpflichtversicherung vieler Versicherer den Einschluss der Deliktsunfähigkeit von Kindern. Dann erhält der Geschädigte auch dann sein Geld, wenn die Eltern aus juristischen Gründen nicht zu belangen sind.
Paket günstiger als Einzelverträge
Im Sinne eines ganzheitlichen Versicherungsschutzes, der alle wesentlichen Absicherungen bündelt, also etwa auch Schäden deckt, die durch deliktsunfähige Kinder verursacht werden, bieten viele Versicherer dem Privatmann mittlerweile Paketlösungen an. Sie haben meist den Vorteil eines günstigen Preis – Leistungsverhältnisses. Wollte der Kunde das Leistungsspektrum eines Versicherungspaketes in Form von entsprechend ausgestalteten Einzelverträgen haben, müsste er in der Regel wesentlich mehr bezahlen.
Heim & Haus
So heißt die Paketlösung der Gothaer für Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses inklusive einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 20 Mio. Euro. Anreiz für den Kunden: Es gibt einen nach schadenfreien Jahren gestaffelten Rabatt. Dadurch sind auf sämtliche Vertragsbestandteile bis zu 30 Prozent weniger zu zahlen. Zum Paket gehören auch eine Gebäude- und Hausratversicherung mit unbegrenzter Deckung.
Wohnung & Wert für Wohnungseigentümer oder Mieter
Wohnungseigentümern oder Mietern bietet die Gothaer Wohnung & Wert an. Dabei handelt es sich um eine Versicherungslösung ohne Gebäudeversicherung, aber mit alle sonstigen Absicherungen und Vorteilen von Heim&Haus, wie dem Schadenfreiheitsrabatt.
Großzügiger Deckungsumfang
Eingeschlossen sind in Heim & Haus sowie Wohnung & Wert darüber hinaus: Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitshandlungen sowie die Haftpflicht angestellter, beamteter oder freiberuflicher Lehrer. Ferner können die Pakete kombiniert werden mit: Privatrechtsschutz, Berufsrechtschutz für Nichtselbständige und Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 27.03.2009bisher keine Kommentare
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