Reizgas-Spray’s in der Schweiz
Bestimmte Reizgas-Spray’s sind in der Schweiz zwar nicht verboten, müssen jedoch bewilligt werden. Wer die Bewilligung versäumt, riskiert ein hohes Bußgeld und da kennen die Schweizer Beamten kein Pardon.
Sprays mit den Inhaltsstoffen CA, CS, CN und CR gelten in der Schweiz nämlich als bewilligungspflichtige Waffe. Wer diese Sprays vor Einfuhr in die Schweiz anmeldet, muss im Normalfall mit keinerlei Problemen rechnen.
Bei einer Einfuhr ohne Erlaubnis kann man hingegen kaum auf Kulanz hoffen. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und es drohen hohe Geldstrafen. Zuständig für die Bewilligung ist das
Bundesamt für Polizei
Zentralstelle Waffen (ZSW)
CH-3003 Bern
Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail erfolgen: infozsw@fedpol.admin.ch
Ausgenommen von der Bewilligungspflicht ist Pfefferspray mit dem Wirkstoff OC.
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