Pfändungsschutzkonto-Gesetz verabschiedet

geldautomat.jpgDer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2009 einem Gesetz einstimmig zugestimmt, welches vorsieht, dass jeder Inhaber eines Girokontos dieses in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln kann. Dieses Konto ist auch unter dem Namen „P-Konto“ bekannt. Damit sind nun alle rechtlichen Hürden ausgeräumt und das Gesetz kann ab seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten.

Das neue Recht ermöglicht es Bankkunden jederzeit das eigene Konto als P-Konto führen zu lassen, selbst wenn keine akute Gefahr einer Kontopfändung droht. Das Konto ist dann automatisch bis zum Pfändungsfreibetrag (derzeit knapp 1000 Euro) vor Pfändungen geschützt, der Kunde kann also auch im Falle einer Kontopfändung am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Bisher war der Gang zum Vollstreckungsgericht nötig, um Pfändungsmaßnahmen aufheben oder einschränken zu lassen. Ab sofort genießt jedes umgewandelte Konto den Basisschutz automatisch. Einzelheiten sind auf www.eckart-haase.de/pfaendungsschutzkonto.html zu finden.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 31.05.2009
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