OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons
Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das OLG Köln hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde darüber zu entscheiden, ob das Wegdrücken eines Anrufs auch eine rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons darstellt. Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts ein, mit welchem er zu einer Geldbuße in Höhe von 50 EUR wegen Benutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt verurteilt worden war. Er trug hierzu vor, dass er nicht telefoniert, sondern lediglich einen ankommenden Anruf auf seinem Handy weggedrückt habe. Das klingelnde Handy habe er quasi reflexartig bei Eingang des Anrufs in die Hand genommen.
Das OLG Köln hat die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Der Begriff der Benutzung umfasse eine Handhabung, die einen Bezug zur Funktion des Gerätes aufweise. Damit sei auch das Wegdrücken ein Mittel der Telekommunikation. Das Wegdrücken sei jedenfalls ebenso Benutzung des Geräts wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten. Aus welchen Gründen die Telefonverbindung nicht zustande komme, sei gleichgültig.
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2012 – III-1 RBs 39/10
Quelle: openPR
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Kategorien: Recht, Urteile