Neuer Überschuldungsbegriff

urteil022.jpgUnternehmen haben unter Umständen mehr Zeit, bis sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Das ermöglicht ein Beschluss der Bundesregierung angesichts der Finanzmarktkrise. Galt bisher die Regel, ein Insolvenztatbestand liegt bei einer bilanziellen Überschuldung vor, ist die Notwendigkeit zur Stellung eines Insolvenzantrages nunmehr an die Frage der Zahlungsfähigkeit geknüpft. Wenn ein Fortführen des Unternehmens beispielsweise durch erwartete Folgeaufträge wahrscheinlich sein kann, muss demnach kein Insolvenzantrag gestellt werden. Die neue Überschuldungsdefinition gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2010.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang nur, inwieweit der neue Spielraum Tür und Tor für eine Insolvenzverschleppung öffnet. Eine solche wird in Deutschland nicht als Kavaliersdelikt angesehen und insofern sollte sorgsam abgewogen werden. Überlebenswichtig ist der Zeitgewinn aber für die Unternehmer und Manager, die den Spielraum nutzen, neue Finanzierungen für ihr Unternehmen zu organisieren. Eine wirkungsvolle Alternative zum "Zuwarten" oder zur Einbringung privater Darlehen kann darin liegen, einen gesellschaftsrechtlichen Partner an dem Unternehmen zu beteiligen.

"Nach unserer Erfahrung gibt es für von Insolvenz bedrohte Unternehmen einen großen Markt und bei richtiger Vorgehensweise finden sich in der Regel kurzfristig Investoren beziehungsweise Übernehmer", betont Hans-Peter Gemar, Autor des Buches "Ratgeber Unternehmensverkauf" und Partner der bundesweit aufgestellten concess M+A Partner, die in diesen Tagen seit 10 Jahren auf dem Markt sind und bereits Hunderte von Unternehmen beraten und erfolgreich vermittelt haben. "Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist es in diesem Zusammenhang aber besonders wichtig, dass die richtige Zielgruppe binnen kurzer Zeit erreicht werden kann."

Mögliche Partner für von Insolvenz bedrohte Unternehmen sind vermögenden Privatpersonen und Sanierer, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben, Turn-Around- beziehungsweise Restrukturierungsfachleute und entsprechende Gesellschaften, meistens Beteiligungsgesellschaften, die nur jene Zielgruppe im Fokus haben. Hinzu kommen Wettbewerber aus naheliegenden Gründen und branchenverwandte Unternehmen, wie Lieferanten oder Kunden. "In der Summe Tausende von Nachfragern", so Hans-Peter Gemar. Natürlich gibt es auch Schnäppchenjäger und ausländische Unternehmen, die sich günstig in Deutschland positionieren möchten. "Deshalb sollten Unternehmen, die Partner suchen oder einen Verkauf anstreben, auf jeden Fall mit erfahrenen Beratern zusammenarbeiten und sich nicht nur mit ihren Steuerberatern oder Rechtsanwälten zusammensetzen."

Concess GmbH
Hans-Henny-Jahnn Weg 49-51
22085 Hamburg
PR
Torsten Schubert
Tel.: 040 / 609 509 23
www.concess.de

Die Concess GmbH ist eine bundesweit tätige Unternehmensvermittlung mit 15 Standorten und Hauptsitz in Hamburg. Sie hat sich vor allem auf die Vermittlung mittelständischer Firmen ab einem Kaufpreis von 500 Tausend Euro spezialisiert. Das Unternehmen besteht seit zehn Jahren und konnte in dieser Zeit durch sein fundiertes Expertenwissen hunderte von Unternehmensverkäufen und -käufen erfolgreich abwickeln.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 24.09.2009
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