MPU auch für Fahrradfahrer

Wer sein Auto in der Garage stehen lässt und nach einer Feier alkoholisiert nach Hause fährt riskiert seinen Führerschein und muss mit der Auflage ein positives MPU Gutachten beizubringen leben.
Fahrradfahrer sind Autofahrern gleichgesetzt und müssen auf jeden Fall ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille Ihren Führerschein abgeben. In bestimmten Fällen darf dann auch das Fahrrad nicht mehr als Verkehrsmittel genutzt werden. Wer viel Geld hat leistet sich einen Chauffeur oder muss grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder zu Fuß gehen.

Diese in der Praxis übliche Verfahren wurde in dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht bestätigt. Nur wer den Nachweis durch ein medizinisch psychologisches Gutachten ( MPU unter anderem auch Idiotentest genannt ) beibringt das eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens angenommen werden kann erhält seinen Führerschein zurück.

Quelle: openPR

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geschrieben von: peter am: 23.09.2008
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