Medizinisch notwendig: Busen auf Rezept?
Ein Wuppertaler Arzt soll von Krankenkassen knapp 100.000€ zu Unrecht eingenommen haben, indem er reine „Schönheits-OP“ als medizinisch notwendige Eingriffe abgerechnet hat. Aber in einigen Fällen zahlt die Kasse Ästhetische Operationen. Während manche Eingriffe tatsächlich rein ästhetische Gründe haben, bedeutet ein Großteil der Plastischen Operationen für die Betroffenen jedoch Hilfe aus einem Leiden. Daher kann die Krankenkasse in bestimmten Fällen die Kosten beispielsweise für Brustverkleinerungen oder Nasenkorrekturen übernehmen.
„Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit einer Operation“, erklärt Petr Bolatzky, Chirurg und Leiter der Fachklinik Bolatzky in Essen. „Die ist zum Beispiel gegeben, wenn nach extremen Gewichtsverlust oder mehreren Schwangerschaften die Haut am Bauch so schlaff ist, dass sich in den Falten Ekzeme bilden. Eine Bauchdeckenplastik wird dann unter Umständen von der Kasse übernommen.“
Letzter Ausweg Sozialgericht – Hände weg von Billig OPs!
Wer eine Plastische Operation benötigt, die in erster Linie der Gesundheit dient, sollte sich an den medizinischen Dienst seiner Krankenkasse wenden. Dieser prüft dann per Gutachten, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Wenn der medizinische Dienst der Krankenkasse die Kostenübernahme nicht empfiehlt, sollte der Betroffene Widerspruch einlegen und eine erneute Beurteilung einfordern. Hat das auch keinen Erfolg, bleiben ihm nur noch zwei Möglichkeiten: Der Patient wählt den Rechtsweg und wendet sich mit seinem Anliegen an das Sozialgericht. Oder er entschließt sich dafür, die Operation selbst zu bezahlen. Die Kosten dafür schwanken von Operateur zu Operateur. Immer wieder werben Anbieter auch mit Dumpingpreisen um potentielle Patienten. „Ich rate sehr davon ab, auf Billigangebote für OPs einzugehen. Solche Preise können nur zustande kommen, indem an Materialien, der Anästhesie oder der Patientenversorgung gespart wird“, warnt Klinikleiter Bolatzky. „Die Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen sieht vor, was eine Operation kosten soll, und danach richte ich auch meine OP-Preise.“ Bei der Wahl der Klinik gilt also: Wer seine Operation selbst zahlen muss, sollte sich die Kosten für den Eingriff genau aufschlüsseln lassen.
Für welche Plastischen Operationen gibt eine Chance auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse?
(ca. Preise *GOÄ Fachklinik Bolatzky )
Nasenkorrektur bei Atmungsproblemen z.B. nach Unfall oder durch eine extrem schiefe Nasenscheidewand 2.000 – 3.000 €
Lidkorrektur (Oberlid) bei Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch hängende Oberlider 1.450 – 2.800 €
Brustvergrößerung bei einer angeborenen Deformation der Brüste (z. B: Trichterbrust, tubuläre Brust), extrem ungleich großen Brüsten, nach Tumorentfernung 3.550 €
Brustverkleinerung bei orthopädischen Beschwerden durch das Gewicht der Brust (Rückenprobleme), wenn mindestens 400g pro Brust entfernt werden müssen 4.200€
Liposuktion (Fettabsaugung) bei einer krankhaften Fettansammlung (Lipödem) ab 2.100 € (abhängig vom behandelten Körperareal)
Bauchdeckenstraffung bei chronischen Entzündungen oder Ekzemen in den Hautfalten, bei Schmerzen 4.000 €
*GOÄ Gebührenordnung der Ärzte
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 27.11.2010bisher keine Kommentare
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