Legionärskrankheit: Tote und Kranke in und um Ulm durch Legionellen im Trinkwasser

30.000 Legionelleninfektionen und 4.500 Todesfälle im Jahr in Deutschland

Im Trinkwasser Bayerns werden regelmäßig Legionellen nachgewiesen. Das wird in ganz Deutschland, auch in dem benachbarten Baden-Württemberg nicht anders sein. Technische Regeln zur Filterung und/oder Abtötung von Legionellen bei der Trinkwasseraufbereitung gibt es nicht. Die Regeln zur Elimination von Legionellen in Gebäudewassernetzen sind falsch bzw. unzureichend. Die in den technischen Regeln geforderte thermische Desinfektion und/oder Bestrahlung mit ultraviolettem Licht (UV-Bestrahlung) sind nicht oder nicht nachhaltig wirksam.

Die Lösung liegt in der Ultrafiltration des Trinkwassers schon im Wasserwerk für rund einen halben Euro je Person und Monat und in der anschließenden Desinfektion des Trinkwassers in den öffentlichen und privaten Leitungsnetzen mit unschädlichem Chlordioxid, dessen Gehalt im Wasser ein Depot aufbauen und erhalten und deshalb online gesteuert werden muss und kann. Zuvor sind die Wassernetze mit Spülverfahren von Biofilmen zu befreien und ggf. umzubauen.

Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches DVGW e.V., die Trinkwasserkommission TWK und das Umweltbundesamt UBA sind aufgefordert, die Wasserversorgungsunternehmen nicht allein zu lassen und ihre technischen Regeln entsprechend anzupassen. Die aktuell im Trinkwasser geduldeten unverantwortlich hohen Legionellenzahlen sind wissenschaftlich unbegründet. Sie entsprechen lediglich der Vereinbarung der genannten Beteiligten, obwohl nach Angaben des Umweltbundesamtes bereits eine Legionelle ausreicht, um eine Legionelleninfektion auszulösen.

Die Deutsche Umwelt- und Gesundheits-Initiative dugi e.V. beschuldigte bereits Mitte letzten Jahres die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches DVGW e.V., die Deutsche Trinkwasserkommission TWK des Bundesgesundheitsministeriums beim Umweltbundesamt UBA und das UBA selbst wegen Beihilfe zur Lieferung von Trinkwasser mit Legionellen durch die Wasserversorgungsunternehmen infolge falscher bzw. unzureichender Regelsetzung in der Wasserversorgung bei der Trinkwasseraufbereitung zur Elimination von Legionellen und bei falscher bzw. unzureichender Regelsetzung zur Bekämpfung von Legionellen in Leitungsnetzen von privaten und öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern oder Altenheimen. Die Legionärskrankheit wird regelmäßig durch Trinkwassertröpfchen z.B. beim Duschen ausgelöst. Die Mensch zu Mensch Übertragung scheidet aus. Legionellen führen zu schweren Lungenentzündungen, in jedem 7. Fall mit Todesfolge.

In Frage kommende Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch: ,? 222 Fahrlässige Tötung, ,? 223 Körperverletzung, ,? 224 Gefährliche Körperverletzung, ,? 227 Körperverletzung mit Todesfolge und ,? 229 Fahrlässige Körperverletzung.

In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung: Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen ,? 4Absatz 2 oder ,? 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Quelle: CAPNETZ – u.a. Hessischer Rundfunk "Alles Wissen" "Wenn Duschen krank macht" vom 11.03.2009

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Pressekontakt:
Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann
Mühlenstraße 5 b
48351 Everswinkel
0 25 82 – 99 13 66

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geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 2.03.2010
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