Kinderreisepass: Was Eltern beachten müssen

Der Kinderreisepass ist Pflicht: Der neue Familien-Reiseratgeber von KidsAway zeigt, was Eltern beachten müssen
Pünktlich vor der Hauptreisezeit in den großen Ferien tritt am 26. Juni 2012 eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht in Kraft. Demnach müssen ab sofort alle Kinder ein eigenes Reisedokument für Reisen ins Ausland haben.
„Die Verunsicherung ist groß, die Fragen häufen sich“, meint Kerstin Führer von KidsAway aus Kassel. Konnten Eltern ihre Kinder bis 2007 noch in den eigenen Reisepass eintragen lassen, sind diese Einträge nach der Übergangsfrist nun auch nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass sowohl in den Reisepässen der Eltern eingetragene Kinder und natürlich auch alle weiteren Kinder ab sofort einen eigenen Kinderreisepass haben müssen. Zumindest wenn es auf Reisen ins Ausland geht. Bereits seit 2007 ist der Kinderreisepass für die Reise ins Ausland vorgeschrieben, sofern die Kleinen bis dahin nicht im Reisepass der Eltern vermerkt waren. Jetzt aber sind die Kindereinträge im Pass der Eltern ungültig, so dass mancher über Vierjährige nun endlich seinen eigenen Kinderreisepass braucht.
Um der Verwirrung unter den Eltern Herr zu werden, hat sich KidsAway entschieden, einen eigenen Ratgeber zum Kinderreisepass zu entwickeln. In Abstimmung mit dem zuständigen Referat des Bundesministeriums des Inneren ist ein Familien-Reiseratgeber entstanden, der ab sofort zum kostenfreien Download unter www.kidsaway.de/kinderpass bereit steht. Anhand von 17 interessanten Fragen rund um den Kinderreisepass werden Antworten gegeben, die den Weg zum Kinderreisepass anschaulich erläutern.
Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 30.06.2012
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