Karnevalsparty in Mietwohnungen: Auch zu Hause darf laut gefeiert werden

Die „tollen Tage“ sind traditionsbedingt mit viel Lärm und lautstarkem Feiern verbunden. Die Jecken veranstalten ihr närrisches Treiben bis weit nach Mitternacht und ignorieren die üblichen Ruhezeiten – auch in Mietwohnungen. Aber ist das überhaupt erlaubt und wie gehen die „Karnevalsmuffel“ damit um?

Karneval ist Ausnahmezustand

Am 11. Februar 2010 ist es wieder soweit: Dann werden mit der Weiberfastnacht die „tollen Tage“ eingeläutet, die am 17. Februar traditionell mit dem Aschermittwoch enden. In dieser Zeit herrscht vor allem in den Karnevalshochburgen Köln, Mainz und Düsseldorf der Ausnahmezustand: Es wird schon morgens lautstark gefeiert, die Partys gehen bis weit nach Mitternacht und die Musik wird bis zur Schmerzgrenze aufgedreht.

Auch private Veranstaltungen in Mietwohnungen ziehen sich oftmals lange hin – nicht immer mit Rücksicht auf die Nachbarn. „Im Normalfall sagt das Immissionsschutzgesetz, dass ab 22.00 Uhr Ruhe herrschen sollte“ weiß Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbund e.V. „Karneval ist aber eine seit vielen Jahren gepflegte Tradition und selbst Behörden und Richter sind der Ansicht, dass gerade in den Karnevalshochburgen die üblichen Ruhezeiten nicht einzuhalten sind“.

Mit einer Klage gegen den Lärm und die Ausgelassenheit hat man keine Chance. Lärmbelästigungen beim Karneval – insbesondere in der Nacht vom Rosenmontag zum Faschingsdienstag – müssen laut einem Urteil des AG Köln (AZ: 532 OW/138/96) hingenommen werden.

Toleranz ist das Zauberwort

„Wenn Mieter eine Privatparty feiern, sollten sie darauf achten, dass die Wohnung nicht mit zu vielen Gästen überbelegt wird. Wer in Gemeinschaftsräumen feiern möchte, muss die Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden“ so Claus O. Deese. „Nehmen Sie ein wenig Rücksicht auf die Nachbarn, die vielleicht schon älter sind oder kleine Kinder haben und kündigen Sie Ihre Privatparty rechtzeitig an“.

Wer über einer Gaststätte wohnt, sollte daran denken, dass auch für Gastwirte in dieser Zeit Ausnahmen gelten: „Wer am Rosenmontag auch noch nach 1.00 Uhr lautstark Musik spielt, muss nicht mit einer Abmahnung rechnen. Außerdem müssen Anwohner in dieser Zeit laute Musik und andere karnevalstypische Geräusche in der Nachbarschaft akzeptieren“ erklärt der Experte. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen: 532 OWI 183/96) besagt sogar, dass laute Stereoanlagen und Störungen durch Trommeln oder Gaststättenbesucher hingenommen werden müssen. Es sei sogar zweifelhaft, ob es in dieser Zeit überhaupt eine Nachtruhe gibt. Die „Karnevalsmuffel“ kann man lediglich damit trösten, dass am Aschermittwoch alles vorbei ist.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 10.02.2010
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