Hessisches Landesarbeitsgericht: Bewertung des Sachbezugs „Privatnutzung eines Firmenwagens“

urteil009.jpgDas Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen ist und dass die Privatnutzung eines Firmenwagens keinen unpfändbaren Bezug im Sinne von ,? 850 a ZPO darstellt.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Streit um die Berücksichtigung des einem Mitarbeiter (Insolvenzschuldner) arbeitsvertraglich zustehenden Sachbezugs der Privatnutzung eines Firmenwagens. Nach dem Arbeitsvertrag hatte der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein monatliches Nettogehalt von € 1.000,00 und die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung. Der Arbeitgeber errechnete auf der Grundlage dieser Nettovergütung das Bruttogehalt unter Einbeziehung des steuerlich zu berücksichtigenden geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Firmenwagens in Höhe von € 730,00. Tatsächlich ausgezahlt wurden an den Mitarbeiter lediglich € 1.000,00 netto im Monat. Gegenstand der Zahlungsklage war das pfändbare Arbeitseinkommen des Mitarbeiters, welches der für ihn eingesetzte Insolvenzverwalter geltend machte. Dieser hat den abgerechneten Nettoverdienst des Insolvenzschuldners für 41 Monate ohne Abzug des Betrages für die private Nutzung des Firmen-Pkw von € 730,00 zur Grundlage der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens genommen. Hierbei errechnet sich bei dem ledigen und keiner Unterhaltsverpflichtung unterliegenden Insolvenzschuldner eine Klageforderung von über € 14.000,00 nebst Zinsen. Der Arbeitgeber vertrat die Auffassung, die den Steuervorschriften entsprechende fiktive Berechnung für die Privatnutzung des Wagens sei mit der durch die Überlassung verbundenen Naturalleistung nicht identische. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.

Die gegen diese Entscheidung von der Beklagten eingelegte Berufung hatte keinen Erfolg. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen ist. ,? 850 e Ziffer 3 ZPO bestimme insoweit ausdrücklich, dass Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen seien. Weiter bestimme die Vorschrift auch, dass der in Geld zahlbare Betrag insoweit pfändbar ist, als der nach ,? 850 c ZPO unpfändbare Teil des Gesamteinkommens durch den Wert der dem Schuldner verbleibenden Naturalleistungen gedeckt sei. Dies bedeute, dass der Wert der Naturalleistung voll berücksichtigt wird. Weiter bedeute dies auch, dass in Geld zahlbares Einkommen des Schuldners bei Zusammentreffen mit Naturalleistungen auch unterhalb der unpfändbaren Beträge liegen könne. Bei der Ermittlung der Pfändungsgrenze nach ,? 850 e ZPO sei der Wert der Naturalleistungen einzusetzen und auf den Teil zu verrechnen, der dem Schuldner verbleibe, denn durch den Erhalt der Naturalien sei ein Teil des Bedarfs bereits gedeckt. Typische Naturalleistungen seien freie Verpflegung, Unterkunft, Nutzung von Dienstwohnung und Firmenwagen.

Zur Ermittlung des Sachbezugs bei der Überlassung eines Firmenwagens zur Privatnutzung könne auf die Steuervorschriften zur Ermittlung des geldwerten Vorteils zurückgegriffen werden. Soweit der Arbeitgeber gemeint habe, aufgrund einer verschwindend geringen Nutzung des Firmenfahrzeugs für private Zwecke des Insolvenzschuldners sei dies anders zu bewerten, sei sein Vortrag unbeachtlich, weil unsubstantiiert. Es fehlten z. B. Angaben zu den dienstlich gefahrenen Kilometern im Verhältnis zu der Gesamtkilometerleistung des überlassenen Fahrzeugs. Schließlich folgte das Berufungsgericht auch nicht der Ansicht des Arbeitgebers, die Nettolohnvereinbarung beinhalte, dass ein zugesagter Sachbezug im Nettolohn enthalten sei und nur der Nettolohn abzüglich des Geldwertes des Sachbezugs dem Arbeitnehmer als in Geld auszuzahlendes Entgelt zustehe. Eine Nettolohnvereinbarung beziehe sich auf das in Geld zu zahlende Gehalt. Im Arbeitsverhältnis gewährte Sachbezüge werden regelmäßig zu dem in Geld zu zahlenden Arbeitsentgelt gewährt.

Hessisches Landesarbeitsgericht, Pressemitteilung vom 20. April 2009, Az. – 6 Sa 1025/07

Prof. Dr. Christoph Gaudecki

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 18.05.2009
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Richard Neumayer: Hallo budoten, Euren Kommentar zu "Was haltet Ihr von Taekwondo für Kinder?"...
  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Alles für den Boxsport

 
PHOENIX Mini Boxhandschuh
einzelner, 8 cm langer Schlüsselanhänger als Mini Boxhandschuh in der Farbe schwarz mit PHOENIX-Aufdruck Dekorationsartikel zum Verschenken.
 
PHOENIX PX Rashguard kurzärmelig schwarz-grau
hergestellt aus Polyester in den Größen, XS - XL PX Rashguard kurzärmelig schwarz-grau, Rashguard aus elastischem Polyester-Funktionsmaterial, 90% Polyester, 10% Spandex, Eng anliegender Schnitt, also perfekt für MMA, Grappling oder Selbstverteidigungssportarten. Bestens geeignet für training und Wettkampf.
 
PHOENIX PX PRO FIGHT Boxhandschuhe PU schwarz-grau
Schwarz-Grauer Boxhandschuh aus PU. Lieferbar in 8oz - 16oz. Robuste Boxhandschuhe mit schöner Optik in etwas breiterer Außenform mit breitem Klettverschluß, dadurch besonders angenehm zu tragen. Der ideale Boxhandschuh für Training, Sparring und Wettkampf.
 
KWON Boxbandage leicht elastisch 5 m
Farbe: schwarz, Länge: 5 m Die 5 Meter langen KWON PROFESSIONAL BOXING Bandagen stabilisieren die Hände und Handgelenke des Boxers und beugen so Verletzungen vor.
 
ZEBRA Shorts, Zebra Performance
lieferbar in den Größen S - XXL, Material: 88% Polyester, 12% Elastan MMA / BJJ Shorts von ZEBRA mit hohen Seitenschlitzen für maximale Beinfreiheit. Hergestellt aus leichtem, widerstandsfähigem Material. Breiter Gummibund mit Klettverschluss und Kordelzug sorgten für festen Halt ohne zu verrutschen.
- Sublimierte Logos
 
Eigenmarke Pointfighting Open Hands schwarz
Pointfighting Open Hands schwarz, Boxhandschuh, Kunstleder, in der Farbe schwarz, Größen L, M, S, XL, XS, XXL, für die Sportarten Ju Jutsu, Pointfighting, sonstige, Taekwondo ITF, Taekwondo Trad., von PHOENIX Handschutz mit offener Innenseite für Pointfighting und Semikontakt Wettkämpfe.
Hergestellt aus hochwertigem und robustem Kunstleder. Fingerspitzen und Daumen sind verdeckt, die Polsterung entspricht der eines klassischen Boxhandschuh. FÄLLT KLEIN AUS - BITTE EINE NUMMER GRÖßER BESTELLEN ALS...
 
KWON Mini-Shark Boxsack Nylon
Maße ca. 55,0 cm x 20,0 cm Mit Stoffresten gefüllter Kinderboxsack aus schwarzem Nylon für kleine Boxer.

Eine Kette zur Aufhängung benötigen Sie nicht. Der Sandsack ist mit vier stabilien Nylon-Gurten für die Befestigung versehen.

Durch seine angenehme Größe hat dieses Trainingsgerät auch in den kleinste...
 
Adidas T16 ClimaCool Woven Short Damen AJ5291, Power Rot-Weiß
Rot-Weiße kurze, adidas ClimaCool Hose für Damen aus 100% recyceltem Polyester. Lieferbar in den Größen XXS - 4XL. Diese kurze Hose von adidas mit CLIMALITE®-Technolgie besitzt ein weiches und leichtes Gewebe für optimales Feuchtigkeitsmanagement.

Sie verfügt über zwei Eingrifftaschen und einen elastischen Taillenbund.

Langer Lebenszyklus, erhältlich bis 2020.
 
Eigenmarke Junior Boxhandschuhe PU blau BUDOBAERT
Junior Boxhandschuh aus Kunstleder mit BUDOBAERT-Figur, erhältlich in den Varianten 4 oz, 6 oz und 8 oz Kunstleder
Klettverschluß
blau-schwarz-weiß
Daumen angenäht

Optimal für den Einstieg! Die sympathische BUDOBAERT Figur läßt Kinderherzen höher schlagen.