Gute MPU Vorbereitung zum MPU Gutachten statt EU Führerschein ohne Anerkennung

fuehrerschein.jpgDie Bezeichnung MPU steht für die medizinisch-psychologische Untersuchung. Laut Straßenverkehrsgesetz soll durch die Begutachtung die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft werden. Umgangssprachlich wird die Medizinisch-psychologische Untersuchung oftmals als Idiotentest bezeichnet. Mit der MPU soll festgestellt werden ob jemand in der Lage ist nach einem Fehlverhalten sein Verhalten zu ändern bzw. zu korrigieren.

Das Ziel und der Zweck der MPU ist eine Prognose in die Zukunft, somit der Weg zur Verkehrsbewährung. Erstellt wird eine derartige Prognose mit unter von einem Gutachter mittels seines Erfahrung unter Hinzuziehung bekannter Fakten und Daten aus der Vergangenheit, erstellt wird im Grunde eine Wahrscheinlichkeitstheorie Das bedeutet es wird eine Aussage darüber getroffen wie sich der Verkehrsteilnehmer in der Zukunft sehr wahrscheinlich entwickeln wird. Diese Wahrscheinlichkeitstheorie bzw. Prognose für die Zukunft entscheidet, ob der Auftraggeber und Verkehrsteilnehmer seinen Führerschein abgeben muss bzw. wieder erteilt bekommt oder auf weitere unbestimmte Zeit ohne Fahrerlaubnis zurecht kommen muß.

In Jedem Fall ist es eine sinnvolle Empfehlung für den Betroffenen, sich bereits lange vor einer medizinisch-psychologische Untersuchung intensiv vorzubereiten. Zumal die Anforderungen beim MPU Test zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sehr komplex und Umfassend sind, so dass ohne eine gute Vorbereitung selten eine positive MPU Begutachtung erfolgt.

Hartnäckig hält sich das Gerücht die angeordnete MPU Begutachtung kann durch einen EU Führerschein aus einem anderem EU Land umgangen werden. Doch grundsätzlich sollten derartige Angebote nicht weiter beachtet werden. Denn sobald die deutschen Behörden erfahren dass jemand mit Eignungsmängeln im Besitz einer neuen Fahrerlaubnis mit Ausstellungsdatum nach dem 19.01.2009 ist wird die deutsche Fahrerlaubnisbehörde tätig und wird auf dem kürzesten Weg ein Amtsverfahren zur Nutzungsuntersagung der Fahrerlaubnis für Deutschland einleiten. Zwar ist die eine derartige Praxis durch die Sichtweise und unterschiedliche Auslegung der 3. Führerscheinrichtlinie sehr umstritten. Doch für den EU-Führerscheininhaber ist damit zunächst die Fahrerlaubnis für Bundesdeutsche Straßen wertlos.

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Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 8.07.2009
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