EuGH entscheidet über Haftungsumfang für Verlust, Verspätung oder Beschädigung bei der Gepäckbeförderung
Verlust, Verspätung oder Beschädigung bei der Gepäckbeförderung sind neben Annullierungen und Verspätungen von Flügen die am häufigsten aufgetretenen Probleme mit denen sich Flugreisende konfrontiert sehen. Geht auf einem Flug Gepäck verloren, wird es beschädigt oder zu spät an den Zielort geliefert, so steht dem Fluggast nach dem Übereinkommen von Montreal maximal eine Entschädigung von 1.000 Sonderziehungsrechten (etwa 1.134,71 EUR) zu.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es sich dabei um den absoluten Höchstbetrag handelt, der sowohl immaterielle als auch materielle Schäden abdeckt (EuGH, Urteil vom 6. Mai 2010, Az.: C-63/09). Die Richter wiesen darauf hin, dass Passagiere nach dem Übereinkommen von Montreal beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können.
Wir empfehlen noch vor Verlassen der Ankunftshalle die Fluggesellschaft vom Verlust des Reisegepäcks zu informieren und eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben. Man erhält dann einen Nachweis, dass der Schaden umgehend gemeldet wurde. Wird dieser nicht ausgehändigt, sollten Sie darauf bestehen. Wird der Schaden erst zu Hause beim Auspacken bemerkt, dann sollte die Schadensmeldung umgehend nachgeholt werden.
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 24.09.2010bisher keine Kommentare
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Kategorien: Recht, Urteile
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