Elektroschocker, Paralyser, Taser

Eine Elektroimpulswaffe, auch als Elektroimpulsgerät oder Elektroschocker ist eine in der Regel nicht-tödliche Waffe welche mit dem Prinzip eines kontrollierten elektrischen Schlags arbeitet. Heute sind diese Waffen bei Sicherheitskräften weit verbreitet. Viele erwerben diese Waffe auch zur Selbstverteidigung. Erfunden wurden diese Waffen vermutlich zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg.

Der Elektroschocker erzeugt aus einer niedrigen Batteriespannung (1,5 bis 12 V) eine hohe Ausgangsspannung. Deshalb sind die meisten Elektroschocker aus Sicherheitsgründen aus Kunststoff hergestellt und stellen an zwei an der Vorderseite angebrachten Metallkontakten diese sehr hohe elektrische Spannung zur Verfügung. Im Prinzip wird diese Spannung durch Selbstinduktion erzeugt: Die Batteriespannung wird elektronisch „zerhackt“ (aus- und eingeschaltet) und so als „Quasi“-Wechselspannung auf eine Induktivität gegeben.

Auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Testergebnissen empfiehlt sich ausschließlich der Einsatz neuer, hochwertiger Batterien. Viele Billigbatterien bringen zu wenig Leistung, so dass der Elektro-Schocker nicht
funktionieren kann. Es entsteht kein Lichtbogen. Empfehlenswert sind hochwertige Alkali-Batterien (z.B. von Duracel und Energizer), die von den Herstellern mit 2 Jahren Garantie abgegeben werden. Mit derartigen Batterien kann man durchgängig 20 h „elektroschocken“.

Werden die beiden Kontakte des Elektroschockers mit dem Angreifer in Berührung gebracht und das Gerät ausgelöst, so erleidet der Angreifer durch die hohen Spannungsspitzen einen Elektroschock. Deshalb heißt das Gerät Elektroschocker. Der verharmlosend bezeichnete Elektroschock ist in Wirklichkeit ein gezielt herbeigeführter elektrischer Schlag, also ein gezielt herbeigeführter Stromunfall.

Beim Auslösen ohne Kontakt zu einem Ziel ist zwischen den beiden Kontakten ein Lichtbogen zu sehen. Damit ist auch zu berechnen, wieviel Spannung der Elektroschocker mindestens abgeben kann: Pro Millimeter Abstand der Elektroden sind dies etwa 1.000 V.

Elektroschocker werden mit Spannungen bis zu 900 kV (Leerlaufspannung) angeboten. Die Stromstärke der Impulse erreicht bei modernen Modellen Spitzenwerte von bis zu 14 Ampere (bei einer Pulsweite von 20.000 ns über einer Last von 1.000 Ω), die abgegebene elektrische Ladung beträgt bis zu 0,15 mC.

Beim Gebrauch ist zu berücksichtigen, dass das Gerät geht schneller kaputt geht, wenn der Strom beim Betätigen (z.B. Verteidigung gegen einen Angreifer oder Türklinke zum Testen) nicht richtig abfließen kann.

Es gibt verschiedene Ausführungen des Elektroschock-Prinzips:

  • Handgerät: Ein Handgerät hat in der Handfläche Platz und kann praktisch verdeckt getragen werden. Die Form ist oft einer Pistole nachempfunden, allerdings ist nur ein Kontaktmodus möglich.
  • Stabgerät: Bei Stabgeräten sind die Kontakte an der Spitze eines Stabes angebracht, mit dem man potentielle Angreifer auf größere Distanz halten kann.
  • Elektroschockpistole: Es werden mehrere mit Widerhaken versehene Projektile, bis etwa 10 Metern, abgeschossen, die mit Drähten eine Verbindung zu der Waffe haben. Durch Betätigung des Abzugshebels können Elektrostösse abgegeben werden.
  • Stun Belt oder EMD-Sicherheitsarmband: Gerät um eine Person unter Kontrolle zu halten. Das Gerät wird am Körper der Zielperson getragen und kann durch Fernsteuerung ausgelöst werden.

Erlaubt sind in Deutschland derzeit nur die erstgenannten zwei Geräte. Distanz-Waffen sind verboten.

Normalerweise ist eine Elektroimpulswaffe eine nicht-tödliche Waffe. Elektroschocks sind in allen Fällen sehr schmerzhaft und auf Dauer auch qualvoll. In Einzelfällen (zum Beispiel bei Herzschwäche und zu langer Einwirkzeit) kann die Zielperson jedoch auch eine tödliche Verletzung erleiden. So kamen laut dpa (16. Oktober 2007) seit 2003 in Nordamerika insgesamt knapp 300 Menschen durch das Gerät ums Leben.

Wirkung und Effekte

Zu Wirkung und Effekten von Elektroimpulswaffe (Electro-Muscular Incapacitating Devices) gibt es sehr wenig von Experten anerkannte Veröffentlichungen, die meisten Einschätzungen bezüglich der Wirkung beruhen auf Fallbeschreibungen, die im Auftrag und Interesse der Hersteller oder von Polizei- oder Justizbehörden erstellt worden sind. Die meisten Studien erfüllen keinen wissenschaftlichen Anspruch.

Der entstehende Elektroschock soll das sensorische und motorische Nervensystem der Zielperson lähmen und sie bewegungsunfähig machen. Die Muskulatur der getroffenen Person soll laut Herstellerangaben sofort paralysiert und für etwa eine Minute außer Gefecht gesetzt werden. Im Tierversuch an Schweinen konnten diese Angaben allerdings nicht bestätigt werden.

Der abgegebene Impuls befindet sich innerhalb der normativen Grenzen, innerhalb derer kein Herzkammerflimmern ausgelöst werden soll. Tatsächlich ist es wissenschaftlich noch nicht geklärt, ob die gängigen Elektroimpulswaffen Herzrhythmusstörungen oder Herzkammerflimmern auslösen können.

Die Wirkung unterteilt sich in:

  • extreme, quälende, akute Schmerzen, (gesicherte Wirkung)
  • Brandverletzungen (Strommarken), aufgrund der Beeinflussung von Muskeln und Nerven im Strompfad
  • zeitweise Lähmungen von Sekunden- bis Minuten-Dauer, (nicht gesicherte Wirkung)
  • Sturzverletzungen (je nach den Umständen), insbesondere Schädelverletzungen durch Ausschalten von bei Stürzen normalerweise eingreifenden Schutzreflexen (die Probleme sind äquivalent zu Problemen bei Stürzen bei Epilepsie).

und als weitere Sekundärwirkungen

  • mögliche Hyperventilation (wahrscheinlich als Folge der extremen Schmerzen und des extremen Stresses) und daraus folgende Wirkungen,
  • im Tierversuch eine Azidose, also Übersäuerung des Blutes. Diese Wirkung wird nach Gutachten für das U.S. Department of Justice auch für spätere Todesfälle nach dem Einsatz von Elektroschockpistolen verantwortlich gemacht.

Spätwirkungen

  • unspezifische Angstzustände
  • Angstzustände in sich anbahnenden ähnlichen Situationen

Die Effekte können von Person zu Person sehr unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Konstellationen ab:

  • Ist die angegriffene Person auf eine Attacke mit Elektroschocks vorbereitet und trainiert?
  • Kann sie den „Schockzustand“ durchbrechen und gezielt weiterhandeln?
  • Ist die angegriffene Person bezüglich des Herz-Kreislauf-Systems gesundheitlich vorbelastet, trägt sie implantierte Elektrotherapiegeräte wie Herzschrittmacher?

Weitere Faktoren beeinflussen die Wirkung ebenfalls:

  • Haben die Elektroden Körperkontakt oder wird der Elektroschock nur über eine Funkenentladung auf den Körper übertragen?
  • Wie ist der Zustand der Hautoberfläche (Hautwiderstand)?

Elektroschockwaffen können in explosionsgefährdeten Bereichen eine Explosion auslösen. Sie können Kleidung, die mit brennbaren Flüssigkeiten oder Fetten getränkt oder verschmutzt ist, entzünden (Dochteffekt).

Elektroschocker sind gefährlich und daher sollte die Funktionsfähigkeit nicht am Menschen getestet werden.

Distanz-Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 des WaffG verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach ,? 40 Abs. 4 WaffG kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen. Eine solche Ausnahmegenehmigung wurde am 28. August 2003 erteilt. Sie war zunächst gültig bis zum 31. Dezember 2007. Die Gültigkeit wurde bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

Elektroimpulsgeräte ohne Prüfzeichen dürfen derzeit durch die vom Bundeskriminalamt erteilte Allgemeinverfügung längstens bis zum 31. Dezember 2010 erworben, besessen und geführt werden. Diese Übergangsregelung besitzt Gültigkeit, bis die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig Geräte zugelassen hat. Danach ist vorgesehen, die vorgenannte Allgemeinverfügung in diesem Falle zu widerrufen und eine Übergangsregelung zu treffen.

Da es bis heute keine Prüfungsvorschriften für ein amtliches Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt, sind Elektroschocker frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre. Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind jedoch seit 1. April 2008 generell verboten und nicht zulassungsfähig.

Quelle: wikipedia

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 15.01.2010
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