Budoten Kampfsportartikel Versand

Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist nicht in Ordnung

ra.jpgAlle Jahre wieder müssen sich die Arbeitsgericht mit der Frage der Selbstbeurlaubung auseinandersetzen.
Für die Urlaubsgewährung ist zunächst der Arbeitgeber zuständig. Er muss gemäß § 7 Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes bei der zeitlichen Festlegung die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen.

Dem einzelnen Urlaubsantrag darf der Arbeitgeber nur dann nicht entsprechen, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig genehmigt werden müssen, entgegenstehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn andere Arbeitnehmer auf die Urlaubsgewährung während der Schulferien angewiesen sind.

In den meisten Unternehmen gibt es jedoch keine festen Regelungen hinsichtlich der Gewährung des Urlaubs. Oftmals wird es so gehandhabt, dass ein Urlaubsantrag innerhalb einer bestimmten Frist beantragt sein muss und dieser als genehmigt gilt, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer weiteren Frist widerspricht. Ohne rechtzeitigen Widerspruch darf der Arbeitnehmer dann seine Urlaubsreise antreten. Bestehen keine Absprachen zur Handhabung der Urlaubsgewährung, so bleibt es dennoch immer dabei, dass dem Arbeitgeber die Genehmigung vorbehalten ist.

Selbst dann, wenn offensichtlich keinerlei betrieblichen oder anderweitigen Belange gegen die Urlaubsgewährung sprechen, darf der Arbeitnehmer sich nicht einfach in den Urlaub begeben. Fährt er dennoch ohne Genehmigung in den Urlaub, so wird der Arbeitsrichter darin einen Verstoß gegen die Arbeitsvertragspflichten des Arbeitnehmers sehen. Das Verhalten des Arbeitnehmers wird als beharrliche Arbeitsverweigerung beurteilt und wird somit regelmäßig eine ausgesprochene (fristlose) Kündigung begründen können. Selbst bei langjährigen Mitarbeitern hat das Landesarbeitsgericht Hessen bereits gegen für den Arbeitnehmer entschieden.

Der Arbeitnehmer muss im Falle der Genehmigungsverweigerung Klage dagegen einreichen oder durch ein Eilverfahren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes noch vor Reiseantritt das Arbeitsgericht die Frage klären lassen.

Oliver Ostheim
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: openPR



Andere Beiträge:

  1. Die arbeitsrechtliche Abmahnung
  2. Bevor der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann, muss er das entsprechende Fehlverhalten...
  3. Bindung an die ausgesprochene Kündigung – Widersprüchliches Verhalten des Arbeitnehmers
  4. Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht...
  5. Arbeitnehmer müssen Sonderzahlungen nicht erstatten
  6. Häufig müssen Arbeitnehmer Sonderzahlungen ihres Arbeitgebers (z. B. Weihnachtsgeld oder Erfolgsprämien)...
  7. Erst Kurzarbeit – dann fristlose Kündigung?
  8. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und des Auftragsrückgangs haben viele Unternehmen die Möglichkeiten der...
  9. Essen ist nicht versichert … der Weg dorthin aber schon
  10. Zum Essen gehen ist erlaubt. Essen ist verboten. So etwa lässt sich eine Bestimmung der gesetzlichen...
  11. 26% Prozent der Arbeitnehmer fühlen sich ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht verpflichtet
  12. Arbeitnehmer scheinen sich ihren persönlichen Karrierezielen gegenüber stärker verpflichtet zu fühlen als ihren...
  13. Arbeitsschutz - Arbeitnehmer riskieren bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften Kündigung
  14. Der Arbeitgeber erlässt und setzt sie zum Schutze seiner Mitarbeiter und nicht zuletzt im eigenen Interesse um:...
  15. Urlaubsanspruch - Wann darf ich in den Urlaub gehen?
  16. Gerade Urlaubswünsche sind immer ein heikles Thema, das die Stimmung unter den Kollegen schnell in den Keller...
  17. Urlaub verfällt laut LAG Düsseldorf auch bei langfristiger Erkrankung nicht
  18. Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern verfallen auch dann nicht, wenn diese über das gesamte Jahr hinweg...
  19. Der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
  20. Der Abbau von Arbeitsplätzen sowie die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen in der Praxis häufig zur...

geschrieben von: peter am: 5.09.2008
bisher keine Kommentare
Kategorien: Recht, Urteile

Hinterlasse einen Kommentar

Spam-Schutz: Summe von fünf + sieben ?
Zulässige Werte: 1,2,3...9,0

Versenden