Die Rechte der ICE- Kunden bei Ausfall der Klimaanlage

Aufgrund aktueller Vorfälle im Fernverkehr bei der Deutschen Bahn stellt sich für jeden Bahnkunden die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm bei vergleichbaren Situationen zustehen und wie sich die Verantwortlichen bei der Bahn eventuell auch strafrechtlich zu verantworten haben:

Anspruch auf Schmerzensgeld § 823 BGB

Wenn, wie aktuell geschehen, der Zug bei entsprechendem Wetter nicht ordnungsgemäß klimatisiert werden kann und dadurch die Gesundheit einzelner Fahrgäste gefährdet wird, dann könnten die Geschädigten nach § 823 BGB einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Anspruch auf Schadensersatz § 823 BGB, § 280 BGB
Hat die Gesundheitsbeeinträchtigung einen Verdienstausfall zur Folge, kann dieser gegebenenfalls im Wege des Schadensersatz gemäß der §§ 280 ff. geltend gemacht werden. Über den gleichen Weg können auch eventuell anfallende Arztkosten oder Kosten für den Krankentransport eingefordert werden. Aber auch wenn aufgrund der beeinträchtigten Gesundheit eine Reise erst verspätet angetreten werden kann oder ein Flug verpasst wird, sind entsprechende Schadensersatzforderungen möglich.

Fahrpreiserstattung § 17 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz
Bei mehr als einer Stunde Verspätung erhalten die Fahrgäste nach der Umsetzung der EG Richtlinie(EG) Nr. 1371/2007 eine Entschädigung von 25% des gezahlten Kaufpreises. Bei mehr als zwei Stunden wird 50% des Kaufpreises zurückgezahlt. Allerdings gilt dies nur für den Kaufpreis der Einzelfahrt und nicht für den Gesamtkaufpreis der Hin- und Rückfahrt. Sollte die Verspätung von höherer Gewalt verursacht worden sein, so wird nichts erstattet.

Strafanzeige § 223 i.V.m. § 13 StGB oder § 229 StGB

Bei einer Beeinträchtigung ihrer Gesundheit durch eine nicht ordnungsgemäße Klimatisierung empfiehlt es sich eine Strafanzeige zu stellen, da die Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens bereits Teile des Straftatbestands der Körperverletzung erfüllt. Sollte der Fehler bei der Klimatisierung durch eine mangelhafte Wartung übersehen worden sein, dann könnte eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Wenn der Mangel bereits vorher bekannt gewesen sein sollte, könnte es sich sogar um eine vorsätzliche Körperverletzung durch Unterlassen handeln.

Vorsicht bei Bahngutscheinen

Oft kommt es vor, dass die Bahn Gutscheine als Entschädigung für Geschädigte Kunden verteilt. Die Annahme eines solchen Gutscheins könnte jedoch bereits als außergerichtliche Einigung zwischen dem Kunden und der Bahn ausgelegt werden. Eine solche außergerichtliche Einigung kann die Geltendmachung weiterer Ansprüche erschweren oder sogar ausschließen.

Sammelklage

Es empfiehlt sich, sich mit anderen Geschädigten zusammenzuschließen und die Ansprüche im Form einer Sammelklage gegen die Bahn durchzusetzen. Eine Sammelklage findet immer mehr öffentliche Aufmerksamkeit und dementsprechend ernst wird sich die Bahn auch mit ihr befassen. Eine Dokumentation zur Sammelklage kann bestellt werden unter .

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Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 15.07.2010
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