Das Verbreiten von Beleidigungen und Lügen im Internet ist strafbar

Wer im Internet in Beiträgen oder Anzeigen Beleidigungen oder Unwahrheiten verbreitet, macht sich strafbar – und kann sich nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungsfreiheit berufen. Dieser Grundsatz ist unlängst durch Gerichtsbeschlüsse bestätigt worden.

So erwirkte die Kanzlei BERGER Rechtsanwälte (Düsseldorf/Köln) eine Einstweilige Verfügung gegen den Mitbewerber eines Internetdienstleisters. Der Mitbewerber hatte das Geschäftsgebaren des Internetdienstleisters öffentlich angegriffen und ihn verächtlich gemacht. Das Landgericht Köln sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für ebenfalls unzulässig befanden die Richter, im Internet auf eine angeblich mangelhafte Qualifikation des Internetdienstleisters oder auf Mängel der erbrachten Dienstleistung hinzuweisen. Dies gelte umso mehr, wenn solche Behauptungen überhaupt nicht zutreffend sind, hieß es.

Ein Mitbewerber darf im Internet auch nicht auf vermeintlich begangene Straftaten eines Konkurrenten hinweisen, wie vor Kurzem das Landgericht Berlin unter Verweis auf das UWG urteilte. Erst Recht stehe es einem Mitbewerber nicht zu, über angeblich laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu berichten – und schon gar nicht, wenn ein förmliches Ermittlungsverfahren nicht eingeleitet wurde. Die Kanzlei BERGER Rechtsanwälte erwirkte hier gegen den Mitbewerber des Internetdienstleisters eine Unterlassungsverfügung. Zuvor waren die unwahren Behauptungen über den Internetdienstleisters im Internet vielfältig zitiert und verbreitet worden.

Beschimpfungen, Verunglimpfungen und Demütigungen – solche rechtsverletzenden Äußerungen waren bei dem Internetblog rechtsfreie-zone-kassel.blogspot.com an der Tagesordnung. Zielscheibe der dort verbreiteten Hass-Tiraden waren vor allem Politiker und Juristen, darunter auch Inhaber und Angestellte der Kanzlei BERGER Rechtsanwälte. Deutsche Gerichte legten Ende vergangenen Jahres dem US-amerikanischen Suchmaschinen-Betreiber Google als Inhaber dieses Web-Logs per Einstweiligen Verfügungen auf, rechtsverletzende Inhalte aus dem Blog zu entfernen. Google mit Hauptsitz in Mountain View Kalifornien ließ Monate ins Land ziehen, ehe gehandelt wurde: Der Internetblog ist seit dem 9. Mai 2011 abgeschaltet.

In dem Internetblog wurden beispielsweise Juristen mit groben Schimpfwörtern bedacht. Solche Äußerungen sind mitnichten durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Zwar hat der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (StGB) vermieden, Beispiele dafür zu geben, was konkret eine Beleidigung ist. Hintergrund ist, dass nicht immer eine Beleidigung im rechtlichen Sinne vorliegt, wenn sich jemand beleidigt fühlt. Was für den einen eine Beleidigung ist, kann für den anderen ein Lob sein. Zielt jedoch eine Äußerung darauf ab, einen anderen in seiner Ehre zu verletzen und hat sie darüber hinaus „keinen Wert“, liegt aus Sicht von Juristen höchstwahrscheinlich eine Beleidigung im rechtlichen Sinne vor.

Die Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Landgerichts Berlin im Volltext können Sie hier nachlesen:

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln -84 O 214/10- vom 23. September 2010
Urteil des Landgerichts Berlin -103 O 163/10- vom 28. Oktober 2010

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

BERGER Rechtsanwälte
Weißhausstr. 30
50939 Köln
Tel.: 0221/789685-10
www.berger-law-koeln.de

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 23.05.2011
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Kategorien: Recht, Urteile
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