Das Pfändungsschutzkonto: Stigmata für die Betroffenen – sprudelnde Gebührenquelle für die Finanzlobby
Schon wenige Wochen nach Einführung des neuen Pfändungsschutzkontos wird deutlich, dass die Bundesregierung bei der entsprechenden Gesetzgebung einzig und allein an die Entlastung der Gerichte und in keinster Weise an die Bedürfnisse der Bevölkerung, die Sie ja vorgibt zu vertreten, gedacht hat.
Wer Böses denkt würde fast vermuten, dass sich die verantwortlichen Regierungsmitglieder mit der der Finanzlobby gemütlich bei Kaffee und Kuchen zusammengesetzt haben, um dieses P-Konto-Gesetz gemeinsam zu gestalten.
Die Gesetzgebung rund um das P-Konto ist nämlich dermaßen wässrig, dass man es nur mit sehr viel Mühe als einen Akt sozialer Nächstenliebe gegenüber dem geschätzten Verbraucher verkaufen kann. Den Banken wurden bei der Vorgehensweise, beziehungsweise der Handhabung eines P-Kontos überhaupt keine gesetzlichen Spielregeln vorgegeben, an denen sich diese zu halten hätten.
Und was machen die Banken daraus? Die nehmen den Querpass der Bundesregierung dankend an und Stürmen in fast unverschämter Weise in Richtung Gebührenerhöhung für ein Konto, das nur dafür gedacht ist den jeweils betroffenen Menschen das letzte bisschen Existenz zu sichern. Dabei scheinen die hohen Herren der Geldlobby die Möglichkeit auszuschließen, dass auch ein solcher Kunde, noch vor kurzer Zeit und über seine Steuergelder, die Existenz des Bankensystems mitfinanziert und damit gerettet hat.
Der für dieses Gesetz verantwortliche Regierungsapparat hat auch einfach mal vorausgesetzt, dass die Solidarität im Volke so groß sei, dass sich jeder ein P-Konto einrichten lassen würde, um den Banken das Berechnen von Extragebühren zu erschweren. Leider ist das Einrichten eines P-Kontos bei fast jeder Bank und unabhängig von der eigenen Bonität, mit einer kompletten, finanziellen Entmündigung verbunden. So werden Überziehungskredite gekündigt, Kredit- und Geldkarten eingezogen und in vielen Fällen auch der Zugriff auf das Onlinebanking verwehrt. Wer lässt sich in einem solchen Fall also ein solches P-Konto einrichten, wenn es nicht wirklich sein muss?
Der Auftritt von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kann diesbezüglich wohl auch nur als eine schlechte Provinzposse bezeichnet werden. Nachdem verschiedene Banken und Sparkassen horrende Gebühren für das Einrichten und führen eines P-Kontos festgelegt haben, schaltete sich die Bundesverbraucherministerin jetzt nämlich ein, um sich heroisch auf die Seite der ihr anvertrauten Personengruppe zu schlagen.
So stellte sie äußerst pfiffig fest, dass sich der Alltag ohne ein Girokonto kaum mehr organisieren lässt und forderte deshalb, dass die Geldinstitute das neue P-Konto gebührenfrei führen- oder zumindest keine Aufschläge auf die normalen Kontoführungsgebühren verlangen sollten.
Das Bild der Bundesverbraucherministerin, die auf einem weißem Roß und in blinkender Rüstung daher geritten kommt um sich für den sozial angeschlagenen Bürger stark zu machen, ist in diesem Zusammenhang gelinde gesagt eine Farce. Denn hätte man bei der Gesetzgebung nicht so (gewollt?) stümperhaft gearbeitet, dann wären solche Auftritte und Ansagen gar nicht von Nöten gewesen.
Man muss sich zudem die Frage stellen, ob es nicht Sinn gemacht hätte, einfach per Gesetz zu verfügen, dass in Zukunft jedes Girokonto einen eingebauten Pfändungsschutz in bestimmter Höhe beinhaltet. Von Pfändung betroffenen Personen könnten sich diesen fixen Sockelbetrag bei bestehendem Bedarf (Unterhaltspflichten, gesundheitlicher Mehraufwand etc.) durch Bescheinigungen entsprechend erhöhen lassen.
Diese Gesetzgebung hätte den Banken und Sparkassen komplett den Wind aus den Segeln genommen. Doch bedauerlicherweise muss so ein weiteres Mal angenommen werden, dass die Politik beim ausarbeiten ihrer Gesetze nicht frei von äußeren Einflüssen, welcher Art auch immer, agieren kann.
Leider ist zudem auch immer noch nicht bekannt, beziehungsweise gibt es keine festen Strukturen, welches Geldinstitut nun welche Gebühren für ein P-Konto erhebt. Nach eigenen Recherchen und Aussagen von Verbrauchern in diversen Foren, gibt es innerhalb spezieller Bankengruppen sogar regionale Unterschiede. Auf dieser Basis ist eine seriöse Aussage darüber leider nicht möglich. Wir werden aber weiter daran arbeiten, eine Liste zu erstellen, an der man klar erkennen kann, welche Bank nun welche Gebühren für das P-Konto erhebt.
Bildquelle: © Fontano – fotolia.com
RiNetz – Internetservice
Quelle: openPR
geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 25.09.2010bisher keine Kommentare
Comments links could be nofollow free.
Kategorien: Freizeit, Buntes
Ähnliche Beiträge zu diesem Thema
- Umsetzung des Pfändungsschutzkontos
- Ab 2012 kein Vollstreckungsschutz mehr bei Kontopfändung? Erhöhte Chancen für Gläubiger im Inkasso
- Kein Pfändungsschutz mehr ohne P-Konto
- Die neuen AGB der Banken – Gute Nachrichten für die Kunden?
- Kreditkosten einschränkt – Bundesgerichthof verbietet Banken Bearbeitungsentgelte