Bundesregierung rüttelt am Mietrecht – Mieterbund lehnt Änderungen zum Nachteil der Mieter strikt ab

urteil011"Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vereinbarten Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter sind falsch, überflüssig und unakzeptabel", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Hamburg. "Einen Abbau des Kündigungsschutzes, beispielsweise durch kürzere Kündigungsfristen für Vermieter, oder die Abschaffung des Mietminderungsrechts bei Baumaßnahmen des Vermieters zur energetischen Sanierung darf es nicht geben. Auch Weichenstellungen hin zu noch höheren Betriebskosten lehnen wir strikt ab. Das gilt auch für Hartz-IV-Regelungen, nach denen die Arbeitsagenturen Mietzahlungen direkt an die Vermieter leisten oder Betriebskosten künftig pauschaliert werden dürfen."

Rips betonte, das aktuelle Mietrecht sei ausgewogen und habe sich bewährt. Es müsse weder auf den Prüfstand, noch zu Lasten der über 40 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland geändert werden. Das habe Bundeskanzlerin Angela Merkel vor knapp vier Jahren zu Beginn der großen Koalition in einem Interview mit der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes genauso beurteilt und wörtlich gesagt:

"Das aktuelle Mietrecht trägt den unterschiedlichen Interessen Rechnung. Es hat zu einem besseren Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern beigetragen. Ich sehe daher keinen Grund, an dem geltenden Gesetz etwas zu ändern."

Obwohl das Mietrecht seit Jahren unverändert ist, sieht die neue Bundesregierung jetzt Korrekturbedarf und plant entsprechende Mietrechtsänderungen. "Der Koalitionsvertrag trägt eindeutig die Handschrift der FDP, Uralt-Forderungen der Vermieterverbände werden aufgriffen. Kein Wunder, dass Immobilien- und Eigentümerverbände feiern und von ‚schwarz-gelben Rettern’ sprechen. Vernunft und Gerechtigkeit bleiben auf der Strecke. Wenn überhaupt über Mietrechtskorrekturen nachgedacht wird, muss es um einen verbesserten Kündigungsschutz bei Umwandlung und Eigentumswechsel gehen, um Kappungsgrenzen bei Neuvermietungsmieten, die Sicherung der Mietkaution in der Vermieterinsolvenz oder Öko-Mietspiegel", erklärte Rips.

Kündigungsfristen

Der Deutsche Mieterbund geht davon aus, dass die Koalition unter dem Stichwort "Vereinheitlichung" plant, die Kündigungsfristen für Vermieter generell auf drei Monate zu verkürzen.
"Konsequenz ist, dass dann sogar Mieter, die zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre in ihrer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, diese Wohnung bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters kurzfristig innerhalb von drei Monaten räumen müssen", erklärte der Mieterbund-Präsident. "Die Bundesregierung darf nicht unberücksichtigt lassen, dass es einen großen Unterschied macht, ob Mieter kündigen und freiwillig die Wohnung aufgeben oder ob der Vermieter kündigt und die Mieter zur Räumung der Wohnung gezwungen werden. Je mehr und länger der Mieter in seiner Umgebung verwurzelt ist, desto mehr Zeit braucht er für die Suche nach einer neuen Wohnung."

Die "Vereinheitlichungs-Alternative", dass Mieter, die selbst kündigen wollen, wieder eine sechs- oder neunmonatige Kündigungsfrist einhalten müssen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sinnlos.
Rips: "Vermieter haben von einer derartigen Regelung keinerlei Vorteile. Für Mieter, von denen auf dem Arbeitsmarkt ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität gefordert wird, bringt eine längere Kündigungsfrist aber erhebliche Nachteile mit sich. Bei einer neunmonatigen Kündigungsfrist beispielsweise sind doppelte Mietzahlungen am neuen und am alten Wohnort kaum auszuschließen. Für Mieter bleibt dann häufig nur die Entscheidung, den neuen Arbeitsplatz gar nicht anzutreten oder diesen Arbeitsplatz teuer zu bezahlen."

Mietminderung

"Das Mieterrecht, die Miete zu kürzen, wenn es schwere Mängel und Beeinträchtigungen in der Wohnung oder im Haus gibt, verhindert keine energetische Modernisierung. Deshalb sind die Pläne der Koalition falsch, das Mietminderungsrecht abzuschaffen, wenn der Vermieter Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung durchführt", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes. Grund für eine Mietminderung sei nicht die energetische Sanierung selbst, sondern seien erhebliche Beeinträchtigungen und Mängel in Folge der Bauarbeiten im oder am Haus, zum Beispiel: Lärm, Schmutz, Heizungsausfall, Warmwasserausfall, Nichtbenutzbarkeit der Toilette usw.
"Ich kann keinen Grund erkennen, warum Mieter 100 Prozent Miete zahlen sollten, wenn sie wochenlang im Kalten sitzen oder auf warmes Wasser warten müssen", sagte Rips.

Das Mietminderungsrecht gebe es nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Kaufrecht, im Reiserecht oder im Werkvertragsrecht. "Es ist nicht nachvollziehbar und widerspricht der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn im Mietrecht die Mietminderung davon abhängig gemacht wird, ob der Vermieter umbaut bzw. eine einfache Modernisierung durchführt oder ob er energetisch modernisiert", so der Mieterbund-Präsident.

Hartz IV

Geplant sei, dass künftig Jobcenter oder Arbeitsagenturen die Mieten und Betriebskostenvorauszahlungen von Hartz-IV-Empfängern direkt an die Vermieter zahlen.
Rips: "Hierdurch würden praktisch vier Millionen Haushalte in Deutschland entmündigt und stigmatisiert. Außerdem gibt es niemanden mehr, der die Berechtigung der Ansprüche prüfen oder abklären kann, wenn Vermieterforderungen, Mieterhöhungen und Betriebskostennachzahlungen künftig direkt an die Vermieter gezahlt werden. Ich fürchte, diese Blankoschecks für Vermieter führen zu enormen Kostensteigerungen für die Agenturen und Jobcenter."

Auch die Absicht der Bundesregierung, Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren, lehnt der Deutsche Mieterbund als falsch und unzweckmäßig ab.
"Wichtiger ist, dass der Bund den Kommunen klare Vorgaben macht, wie die Angemessenheit der Wohnkosten bestimmt werden kann. Pauschalierungen bei Betriebskosten, insbesondere bei den Heizkosten, darf es nicht geben. Hier muss berücksichtigt werden, dass Hartz-IV-Empfänger gezwungen sind, preiswerte Wohnungen zu beziehen, die in aller Regel in keinem guten energetischen Zustand sind, so dass hier zwangsläufig höhere Heizkosten entstehen", erklärte Mieterbund-Präsident Rips. "Stattdessen wäre es sinnvoll, über ein Bonussystem energiebewusstes Verhalten zu belohnen bzw. Heizkostenrückzahlungen dem Mieter zugute kommen zu lassen."

Betriebskosten

Steuerliche Wettbewerbsgleichheit für kommunale und private Anbieter, wie sie die Bundesregierung herbeiführen will, bedeute, dass kommunale Unternehmen künftig Umsatzsteuer, also Mehrwertsteuer, zahlen müssen. Dann werden sich unter anderem die Kosten für Abwasser und Müllbeseitigung erhöhen.
"Auch wenn mehrwertsteuerpflichtige kommunale Unternehmen von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Gebrauch machen könnten, droht die Gefahr drastisch steigender Gebühren und damit Betriebskosten. Der Bund darf auch nicht zum Kostentreiber bei Betriebskosten werden. Ziel muss es sein, Betriebskosten zu senken", erklärte der Mieterbund-Präsident.

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 7.12.2009
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