AGG – Keine Entschädigung bei nicht ernst gemeinter Bewerbung

Abgelehnte Bewerber haben trotz einer gegebenenfalls in diskriminierender Form verfassten Stellenausschreibung bei einer nicht ernst gemeinten Bewerbung keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG).
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Urteil vom 26. Juni 2008 (Az.: 15 Sa 63/08). Das Gericht erweiterte damit den Kreis arbeitsgerichtlicher Instanzentscheidungen zur Frage der Entschädigungspflicht des Arbeitgebers bei Stellenausschreibungen diskriminierenden Inhalts.

Das AGG verbietet u.a. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dies gilt nach dem Gesetz auch in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigungsverhältnissen (vgl. ,?,? 1, 2 Abs. 1, 7 AGG). Für den Fall eines Verstoßes sehen die gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatzansprüche vor (,? 15 AGG).

In dem vom LAG Hamm entschiedenen Fall hatte sich eine 42-jährige Frau auf die Stellenanzeige eines Immobilienunternehmens beworben, welche sich nach dem Wortlaut an Mitarbeiter „bis 35 Jahre“ richtete.

Nachdem die Klägerin durch den Arbeitgeber nicht zum Vorstellungsgespräch geladen worden war, klagte sie gegen diesen auf Zahlung einer Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Die Klägerin machte geltend, dass sie ausschließlich wegen ihres Alters nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei.

Wie sich im Rahmen des Prozesses herausstellte, hatte sich die Klägerin darüber hinaus in zwei weiteren Fällen ebenfalls auf potentiell altersdiskriminierende Stellenanzeigen beworben und von den ablehnenden Arbeitgebern entsprechende Entschädigungen verlangt.

Nachdem das angerufene Arbeitsgericht der Klage der Frau zunächst stattgegeben hatte, hoben die Landesarbeitsrichter die Entscheidung auf die Berufung des Arbeitgebers hin auf und wiesen die Klage ab.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Klägerin die Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung auf die in altersdiskriminierender Weise ausgeschrieben Stelle abzusprechen sei.

Die mangelnde Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung folge dabei aus dem Umstand, dass sich die Klägerin nachweislich nur auf die streitbefangene Stelle und weitere Stellenausschreibungen mit potentiell diskriminierendem Inhalt beworben hatte. Nach Ansicht des LAG sei bei dieser Sachlage davon auszugehen, dass es der Klägerin nicht um eine positive Entscheidung über ihre Bewerbung, sondern lediglich um die Zahlung von Entschädigungen durch den Arbeitgeber gegangen sei.

Wegen der Bedeutung der Sache ließen die Landesarbeitsrichter jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Fazit:

Die Entscheidung des LAG Hamm macht deutlich, wie schnell es zu der bereits vor Inkrafttreten des AGG vielfach befürchteten missbräuchlichen Anwendung der Bestimmungen des AGG kommen kann. Für Arbeitgeber ist eine missbräuchliche Anwendung bzw. Geltendmachung von Entschädigungsforderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen oftmals nicht bzw. nur unter erheblichem Aufwand nachzuweisen.

In dem vom LAG Hamm entschiedenen Fall hatte die Klägerin trotz mehrfacher Aufforderung durch das Gericht keine vollständigen Angaben zu sämtlichen Fällen gemacht, in denen sie sich auf Stellenanzeigen potentiell diskriminierenden Inhalts beworben hatte.

Dass die Klägerin tatsächlich in zwei weiteren Fällen in ähnlicher Weise nicht ernst gemeinte Bewerbungen verfasst hatte, wurde nur aufgrund des Umstandes bereits gerichtlich anhängiger weiterer Verfahren bekannt.

Unternehmen sollten daher bei der Abfassung von Stellenausschreibungen die Vorgaben des AGG durchaus ernst nehmen und sich bei der inhaltlichen Gestaltung gegebenenfalls beraten lassen sowie ihre verantwortlichen Mitarbeiter (HR, Personal) entsprechend schulen. Darauf, dass Gerichte in jedem Fall missbräuchliche, d.h. nicht ernst gemeinte Bewerbungen auf Stellenausschreibungen nachweisen, können sich Arbeitgeber zumindest nicht verlassen.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M.
MÜNCHOW Rechtsanwälte
Neuer Wall 9, 20354 Hamburg
Tel.: 040 – 344 833
Fax: 040 – 354 728

Quelle: openPR

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 15.09.2008
bisher keine Kommentare

Comments links could be nofollow free.

Budoten Budoshop und Kampfsportversand

Letzte Kommentare

  • Roberto: Budo besitzt auch die Eigenschaft, jetzt in der modernen Welt, die Sachen...
  • URL: ... [Trackback] [...] Read More here: budoten.blog/kickboxen-oder-thaiboxen-welche-sportart-ist-harter-und-wo-liegen-die-unterschiede/ [...]
  • ilonka Martin: Hallo. Mit deinem Sparrings Partner vorher reden. Du kannst nicht garantieren dass...
  • Martin: Hallo. Magnesium Mangel kann die Ursache sein. Oder du brauchst ein Traing...
  • Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten: Ich denke, bei einer Gürtelprüfung geht es nicht um die Frage, ob...

LINKS

Produkt-Vorstellungen

Produktsuche bei Budoten

Samuraischwerter bei Budoten

 
John Lee Katsumoto Katana
Klingenlänge bis Tsuba (Nagasa): 77cm, Gesamtlänge: 109,5 cm, Gesamtlänge mit Scheide: 113cm, Grifflänge: 32cm Gerfertigt nach Museumsvorlagen.

Die scharf ausgeschliffene Klinge des Schwertes ist handgeschmiedet aus 1095 Kohlenstoff-Stahl (nicht rostfrei) und wurde zur Gewichtsreduzierung mit einer Hohlkehle (Bo-Hi) versehen

Traditionelle, differenzierte Härtung der Klinge mit Lehmbestrich, wo...
 
Naruto Sasuke Katana
Klingenstahl: Kohlenstofftahl, Griffmaterial: Holz, Scheide: Holz, Grifflänge: 26 cm, Klingenlänge: 68 cm, Gesamtlänge: 93,5 cm, Gesamtlänge (mit Scheide): 99,5 cm, Gewicht: 560 g Hierbei handelt es sich um das Schwert Kusanagi von Sasuke aus dem berühmten Anime Naruto. Sasuke verwendet dieses Schwert, nachdem er von Orochimaru unterrichtet wurde.
 
John Lee Kamakura Tachi
Klingenlänge bis Tsuba: 76 cm Grifflänge: 32,5 cm Gesamtlänge ohne Scheide: 109 cm Gewicht ohne Scheide: 1240 g 1045er 47 - 48 ° Rockwell. - Handgeschmiedete, scharf ausgeschliffene Klinge aus gehärtetem Kohlenstoffstahl
- Langgehaltene Schwertangel, welche mit zwei Bambusstiften (Mekugi) im Griff fixiert ist
- Fein und schlicht dekorierte Zierrate (Tsuba, Fuchi, Kashira, Menkui) aus Zink-Aluminium
 
Fudoshin Katana Practical Choukin
Nachbildung aus The Last Samurai. Lieferumfang: Katana, Scheide (Saya), Reinigungs- und Pflegeset, Hochglanz-Schwertständer, stabile Verpackung und Echtheitszertifikat. - 1045 Kohlenstoffstahl
- Klingentyp Maru
- Klinge: HRC60
- Klingenrücken HRC40
- Länge der Klinge: 69 cm
- Gesamtlänge: 101 cm
- Gewicht Katana: 990 g
- Gewicht Saya: 320 g
- lackierte Holz Saya

Der Griff ist mit echter Rochenhaut belegt, auch die Griffum...
 
John Lee John Lee - SHINTAI KATANA
Klingenlänge bis Tsuba 72 cm, Gesamtlänge ohne Scheide 101 cm, Klingenbiegung (Sori) ca. 20 mm, Grifflänge 28 cm, Gewicht ohne Scheide 1100 g, Gewicht mit Scheide 1400 g Die Klingen der Schwerter sind handgeschmiedet aus Kohlenstoffstahl und in traditioneller Art gehärtet. Die Klinge wurde 12 mal gefaltet (ergibt ca. 8.000 Lagen) und besitzen eine wunderschöne Damaststruktur. Die scharf ausgeschliffenen Klingen wurden zur Gewichtsverringerung mit einem Bo-hi (Kana...
 
Jean Fuentes Katana Practical
440er Edelstahlklinge, Gesamtlänge 103 cm Klingenlänge 74 cm, Grifflänge 29 cm, 440er ungeschliffene Edelstahlklinge
inklusive Schwertständer.

Dieses Katana wird inklusive Saya und Schwertständer geliefert. Es ist nicht zum praktischen Gebrauch (z.B. für Schnittübungen) konzipiert.
 
Jean Fuentes Katana Tachi Suisei
stumpfe Klinge aus rostfreiem Edelstahl Klingenlänge: 66 cm, Gesamtlänge: 101 cm Sehr dekoratives Tachi in silbergrau/schwarz. Die Klinge ist aus gehärtetem rostfreiem Stahl und besitzt stilvolle Verzierungen. Das Schwert ist im gesamten 101 cm lang und hat eine Klingenlänge von 66 cm. Das Katana wird mit einer Holzscheide geliefert. Es handelt sich um ein Dekorationsschwert, ...
 
Fudoshin Katana und Wakizashi Practical Koroki
Lieferumfang: Katana, Scheide (Saya), Seidenschwerthüllen, großes Reinigungs- u. Pflegeset, Hochglanz-Schwertständer für zwei Schwerter, stabile Verpackung. - 1045 Kohlenstoffstahl
- Klingentyp Maru
- Klinge: HRC60
- Klingenrücken: HRC40
- Länge der Klinge Katana: 68 cm
- Gesamtlänge Katana: 102 cm
- Länge der Klinge Wakizashi:
- Gesamtlänge Wakizashi:
- lackierte Holz Saya

Der Griff ist mit echter Rochenhau...
 
Samuraischwert White Flower
Klingenstahl: Kohlenstoffstahl, Griffmaterial: Holz Kunststoff, Scheide: Holz, Grifflänge: 27,5 cm, Klingenlänge: 69 cm, Gesamtlänge (ohne Scheide): 97 cm, Gesamtlänge (mit Scheide): 102 cm, Gewicht (ohne Scheide): 700 g