Kennen Sie Ihre Rechte als Verbraucher?

Deutschland ist in der europäischen Union neben Finnland eines der Länder mit den höchsten Standards,?in Bezug auf die Verbraucherrechte. Trotzdem sind viele Selbstverständlichkeiten keineswegs so selbstverständlich wie sie scheinen mögen. Wissen Sie auch was Ihr gutes Recht ist?

Ich habe auf alle Tage ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht / Rückgaberecht.

Unter anderem bei individuell gefertigten Produkten, kopierbaren Datenträgern, Lebensmitteln, Zeitungen und Zeitschriften hat der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht nicht vorgesehen.
Für Sonder-Artikel (die eigenes für Kunden bestellt werden) gilt das Widerrufsrecht jedoch trotzdem – auch wenn viele Shop-Betreiber dem Kunden etwas anderes suggerieren wollen.

Ich kann genaue Auskunft über die Daten verlangen, die der Shop über mich gespeichert hat.

Das ist richtig. Die Datenschutzbestimmungen sehen vor, dass der Verbraucher Auskunft über gespeicherte Daten verlangen kann.

Ich darf ausschließlich Waren mit ungeöffneter Originalverpackung zurückgeben.

Noch immer verlangen Online-Shops die Rücksendung in „unbenutzt“ und „originalverpackt“. Bereits mehrfach haben Gerichte entschieden, dass dies unzulässig ist.
ABER:
Die Verpackung ist häufig Teil des Produktes. Wurde die Verpackung beschädigt, kann sich eine Schadenersatz-Pflicht ergeben, da die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann. Es gilt: Das Widerrufsrecht gestattet dem Verbraucher im Fernabsatz eine Prüfung, so wie sie im Ladenlokal möglich gewesen wäre. Dort ist selbstverständlich die Zerstörung der Originalverpackung gleichfalls nicht möglich.

Der Shop muss eine E-Mail-Adresse angeben, an die ich mich wenden kann.

Im Fernabsatz muss der Verbraucher eine Kontakt-Adresse haben. Wer über das Medium Internet, also elektronisch, bestellt kann zu Recht erwarten, dass auch eine elektronische Kontakt-Aufnahme möglich ist. Dies wurde vom Gesetzgeber ausdrücklich so festgelegt.

Wer für Schäden aufkommt, die beim Transport entstehen, kann jeder Shop in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln.

Das stimmt nicht. Im Verkehr mit Endverbrauchern trägt immer der Versender das Transportrisiko. Häufig finden sich in AGB’s abweichende Regelungen, die natürlich unzulässig sind. Wenn die Ware beim Versand verloren geht, ist das einzig das Problem des Shop-Betreibers. Bietet der Shop-Betreiber (gilt natürlich auch für kommerzielle E-Bay-Anbieter) auch den unversicherten Versand an, dann wählen Sie einfach diese kostengünstige Form. Das Risiko geht erst mit Zustellung / Ablieferung der Ware über.

Meine personenbezogenen Daten müssen auf meinen Wunsch sofort gelöscht werden.

Ein häufiger Irrtum ist, dass die Daten sofort auf Verlangen gelöscht werden müssen. Es gibt für Shop-Betreiber eine Vielzahl von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Für Steuerzwecke sind relevante Unterlagen – und dazu gehören insbesondere auch alle bei der Bestellung übermittelten Daten – 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Erst wenn die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erloschen sind, dürfen die Daten gelöscht werden.Wenn ich eine Ware zurücksende, trägt grundsätzlich der Shop die Rücksendekosten.

Das Gesetz ermöglicht dem Shopbetreiber die Wahl zwischen zwei Formen: Rückgabe und Widerruf. Trifft der Shop keine Rechtswahl, gilt immer das für den Verbraucher günstigere Recht. Dies gilt auch, wenn der Shop – so wie häufig zu beobachten – sowohl ein Widerrufsrecht als auch ein Rückgaberecht anbietet.
Bietet der Shop ein „Rückgaberecht“ an, dann trägt immer der Shop die Rücksendekosten. Nur beim „Widerrufsrecht“ kann der Shop nach seiner Wahl dem Verbraucher bis zu einem Rücksendewert von 40 Euro die Rücksendekosten auferlegen. Ist eine solche Klausel nicht enthalten, dann trägt auch beim Widerrufsrecht der Shop die Rücksendekosten.
Das Transportrisiko für die Rücksendung trägt dabei immer der Shop.
Bietet der Shop zudem ein „Umtauschrecht“ an, dann beginnt die Frist für die Ausübung des Widerrufs- / Rückgaberechts erst nach Ablauf der Frist für das Umtauschrecht.

Jeder Shop braucht ein vollständiges Impressum.

Das Impressum ist wichtig für die Kontakt-Aufnahme. Der Kunde soll wissen, mit wem er es zu tun hat, deshalb schreibt das Gesetz vor, dass jeder Shop-Betreiber ein vollständiges Impressum vorhalten muss.

Der Shop muss mehrere Zahlungsmethoden, z.B. auf Rechnung oder Kreditkarte, anbieten.

Welche Zahlungsweisen der Shop anbietet ist ganz allein Sache des Shop-Betreibers. Ein guter Online-Shop zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass er dem Kunden,?verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbietet.
Insbesondere Vorauskasse und Nachnahme sind für den Verbraucher dem Shop gegenüber ein hohes Risiko, insbesondere dann, wenn der Shop kein Gütesiegel hat.
Die Zahlungsform „Rechnung“ wiederum bietet für den Shop ein hohes Risiko-Potential.

Der Shop muss zu jedem Produkt eine Lieferzeit angeben, falls er nicht sofort liefern kann.

Jeder Verbraucher kann erwarten, dass angebotene Waren kurzfristig verfügbar sind, wenn nicht eine abwechende Lieferzeit angegeben wird.

Der Shop darf für nicht lieferbare Produkte einen Ersatzartikel seiner Wahl zusenden.

Natürlich darf der Shop das nicht. Der Verbraucher hatte ja sicherlich einen Grund, warum er sich für das von ihm bestellte Produkt entschieden hatte. Bei Nicht-Verfügbarkeit der Ware ist der Verbraucher aber keineswegs an seine Bestellung gebunden, sonder kann jederzeit vor als auch nach Lieferung zurücktreten (es gibt ja schließlich das Widerrufs- / Rückgaberecht). Trotzdem verwenden viele Online-Shops Klauseln, in denen zuvor eine Rücktrittsandrohung und eine Nachfrist zur Lieferung von teilweise 4 Wochen und mehr verlangt wird. Dies ist natürlich ebenso unsinnig wie unzulässig.

geschrieben von: Neues Unterhaltsames Interessantes von Budoten am: 22.05.2008
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