Radfahrverbot, MPU und Führerscheinentzug bei Trunkenheit auf dem Drahtesel
Wer trunken auf dem Fahrrad fährt und erwischt wird, kann nicht nur seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge verlieren. Es kann auch von der Fahrerlaubnisbehörde ein Radfahrverbot verhängt werden. Da interessiert es nicht ob in Folge dessen noch eine Berufstätigkeit ausgeübt werden kann.
In Deutschland sind Fahrverbote einschließlich der Nicht-Nutzung eines Drahtesels nach einer Alkoholfahrt nichts neues. So wie das Beispiel und der Beschluss des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zeigt.
Erst mit der Beibringen eines positiven MPU Gutachtens (medizinisch-psychologischen Untersuchung) können Zweifel auch an seiner Eignung zum Führen von Fahrrädern ausgeräumt werden. Wer sich gegen entsprechende Entscheidungen zur Wehr setzen möchte hat vor Gericht in der Regel schlechte Karten (Az.: 3 L 372/05).
Gleiches gilt für Junge erwachsende, die staunen manchmal nicht schlecht wenn sie zur Führerscheinprüfung nicht zugelassen werden, weil Sie im Jugendalter eine Mofa frisierten, doch die Rechnung wurde ohne die Führerscheinstelle gemacht, denn die ordnet gerne den so genannten Idiotentest (MPU) an.
1. Die MPU kostet viel Geld.
2. Die MPU zu bestehen ist schwer.
3. Über 50% können kein positives MPU Gutachten vorweisen.
Quelle: openPR
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